Reisepass/Visum
bersicht
Trkei
| Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Nein |
Schweiz
| Pass: -
Visa: -
Rückreiseticket: - |
sterreich
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Deutschland
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Andere EU-Lnder
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Hinweis
Die Schweiz ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er whrend des Aufenthalts gltig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
sterreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder Reisepass.
Trken: Reisepass.
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjhrige sollten eine Einverstndniserklrung der Eltern/Sorgeberechtigten sowie Kopien von deren Reisepssen/Personalausweisen mitfhren.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr Urlaubs- und Geschftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Lnder.
(b) [2] Trkische Staatsbrger mit gltigem nationalen Reisepass sowie einer gltigen Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco.
Transit
Visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Stunden (Flughafen Zrich) bzw. am selben Tag (Flughafen Genf) weiterreisen, ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen und den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum.
Trkische Staatsbrger bentigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung fr EU- und EFTA-Lnder, Andorra, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.
Schengen-Visum
Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Visaarten
Kurzzeit-, Langzeit-, Transit-/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach), Arbeits- sowie Montagevisum.
Visagebhren
Unterschiedlich, je nach Nationalitt und Visumart.
Gltigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.
Antragstellung
Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen.
(e) Visumgebhr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgeflltes Antragsformular.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) oder der Fremdenpolizei. Informationen sind beim Bundesamt fr Migration (BFM) online unter
www.bfm.admin.ch erhltlich.
Bearbeitungszeit
Das Visum wird i.d.R. am Tag der Antragstellung oder am Folgetag ausgestellt
Personalausweis
U. a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen:
EU-Lnder ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark, Grobritannien und Irland (Rep.)).
Ausreichende Geldmittel
Visumpflichtige Reisende mssen ber ausreichende Geldmittel (100 CHF pro Aufenthaltstag) oder ber einen Unterkunftsnachweisverfgen. Ausgenommen sind Brger der EU- und EFTA-Lnder.
Meldepflicht
Die vorgeschriebene polizeiliche Anmeldung erfolgt normalerweise durch das Hotel/die Pension. Wer privat bernachtet, muss diese persnlich bei der rtlichen Polizeidienstelle vornehmen. Bei der Einreise mit einer Arbeitsgenehmigung muss die polizeiliche Anmeldung innerhalb von acht Tagen erfolgen, unbedingt aber vor Antritt der Arbeitsstelle.
Fr Geschftsreisende gilt, dass sie sich polizeilich melden mssen, wenn sie sich lnger als acht aufeinander folgende Tage in einem Zeitraum von drei Monaten in der Schweiz aufhalten.
Einreise mit Haustieren
Fr
Vgel aus allen Lndern wird eine Bewilligung des Bundesamtes fr Veterinrwesen (Internet:
www.bvet.admin.ch) bentigt. Davon ausgenommen sind Kanarienvgel.
Bei Einreise aus EU-Lndern:
Fr
Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von ber 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) bentigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier mindestens 21 Tage vor Abreise eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut (Wartefrist von 21 Tagen entfllt, wenn diese innerhalb der Gltigkeitsfrist der vorhergehenden Impfung erfolgte), vorgenommen wurde. Die Tiere mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierrztliche Untersuchung muss angemeldet werden. Aus EU-Lndern knnen beliebig viele Tiere mitgebracht werden.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Lndern mit geringem Tollwutrisiko:
Fr
Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von ber 12 Wochen wird eine Veterinrsbescheinigung bentigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierrztliche Untersuchung wird durchgefhrt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschnkt.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Lndern mit hohem Tollwutrisiko:
Fr
Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von ber 12 Wochen wird eine Veterinrsbescheinigung bentigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einreise ist frhestens 4 Monate nach der Impfung ntig. Die Tiere mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierrztliche Untersuchung wird durchgefhrt. Zudem wird eine Bewilligung bentigt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschnkt.
Bei Wiedereinreise in die Schweiz:
Fr
Hunde, Katzen und Frettchen aus Lndern mit geringen Tollwutrisiko im Alter von ber 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) bentigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen.
Fr
Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwutrisikolndern gilt die folgende Vorschrift: Fr jedes Tier wird ein Heimtierausweis bentigt, der die gltigeTollwutschutzimpfung besttigt. Vor der Ausreise aus der Schweiz muss mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung besttigt werden. Bei Nachimpfung nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse erforderlich. Die Tiere mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Nur bei Direkteinreise ber Schweizer Flughfen werden eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes fr Veterinrwesen und eine Zollbewilligung bentigt.
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