Fr Staatsangehrige der EU- und EFTA-Lnder gilt die
Europische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrckerstattung beim Krankheitsfall fr EU- und EFTA-Staatsbrger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten mssen zunchst selbst bernommen werden. Zu Hause werden sie zurckerstattet. Dies gilt allerdings nicht fr zahnrztliche Behandlungen. Aushelfender Trger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrae 25, CH-4503 Solothurn (Tel: (+41) (032) 625 30 30. Internet:
www.kvg.org).
In der EHIC ist kein Rcktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen drfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rcktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen fr die Dauer des Aufenthalts eine
Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschlieen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bernommen werden.
Broschren ber Bder,
Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhltlich.
Die Vogelgrippeist in derSchweiz vorgekommen.
Reisende sollen sich von Geflgel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflgelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht knnen Geflgelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmanahme eine grndliche Reinigung der Hnde mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Hndedesinfektionslsungen empfohlen.
Im uersten Sdwesten der Schweiz(Kanton Genf)kommt es derzeit zu auffallend vielen Masernerkrankungen. Reisende sollten ihren Impfschutz berprfen und ggf. auffrischen.