Reisepass/Visum
bersicht
Trkei
| Pass: Ja
Visa: 1
Rückreiseticket: Ja |
Andere EU-Lnder
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Schweiz
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
sterreich
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Deutschland
| Pass: -
Visa: -
Rückreiseticket: - |
Hinweis
Die Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er whrend des Aufenthalts gltig sein.
Reisepsse sterreichischer Staatsbrger drfen weniger als fnf Jahre abgelaufen sein. Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften knnen hiervon abweichen.
Einreise mit Kindern
sterreicher: Personalausweis oder eigenerReisepass oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 10. Lebensjahr in den elterlichen Reisepass, wenn sie von dem Elternteil begleitet werden.
Schweizer: Identittskarte oder Kinderausweis fr Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Trken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbrger u.a. folgender Lnder fr einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Lnder und Schweiz.
(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine gltige Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monacobesitzen.
Transit
Visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland einreisen und ber die Flughfen
Berlin Tegel (06.00-23.00 Uhr),
Dsseldorf (06.00-21.00 Uhr),
Frankfurt/Main (24 Std.),
Hamburg (04.30-23.30 Uhr),
Kln/Bonn (04.30-23.00 Uhr) oder
Mnchen (24 Std.)
ohne weitere Zwischenlandungen in Deutschland mit dem gleichen Flugzeug oder dem ersten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen und gltige Dokumente fr die Weiterreise besitzen, bentigen kein Transitvisum. Der Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
Staatsbrger bestimmter Lnder bentigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.
Anmerkung fr trkische Staatsangehrige: U. a. trkische Staatsbrger ohne gltigen Aufenthaltstitel fr ein Schengen-Land bentigen in jedem Fall ein Transitvisum, auch wenn sie mit dem gleichen Flugzeug weiterreisen.
Schengen-Visum
Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Visaarten
Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Ausknfte erteilt die zustndige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Visagebhren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Gltigkeitsdauer
Einreisevisum: fr ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbsttigkeit.
Flughafentransitvisum: von der Nationalitt abhngig; bis zu maximal 5 Tage fr ein- oder mehrmalige Einreise.
Transitvisum (ber Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise.
Antragstellung
Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) (a) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden belgischen Arzt oder in einem belgischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen.
(e) Gebhr in bar. Bei postalischer Antragstellung ist die Gebhr sowie zustzliche Bearbeitungsgebhren bei Erhalt der Postsendung mit dem visierten Pass in bar zu zahlen.
(f) 2 biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgeflltes Antragsformular.
Arbeitserlaubnis
Antrag muss im Reiseland gestellt werden, Voraussetzung ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Mit einer Bearbeitungsdauer von 6-10 Wochen muss gerechnet werden, da die Zustimmung der zustndigen Auslnderbehrde eingeholt werden muss. Fr Staatsangehrige der EU- und EFTA-Lnder sowie von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und den USA gelten Ausnahmeregelungen. Staatsangehrige aller Lnder, die in der Bundesrepublik Deutschland Arbeit aufnehmen, mssen im Besitz eines gltigen Reisepasses sein.
Aufenthaltsgenehmigung
Visumpflichtige Staatsbrger mssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
EU-Brger und Schweizer, die sich lnger als 3 Monate im Land aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zustndigen Verwaltungsbehrde besttigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Personalausweis
U. a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen fr einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen:
EU-Lnder und Schweiz([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark, Grobritannien, Irland (Rep.), Lettland und Litauen).
Ausreichende Geldmittel
Visumpflichtige Auslnder mssen ber ausreichende Geldmittel und gltige Rck- oder Weiterreisetickets verfgen.
Meldepflicht
Visumpflichtige Auslnder mssen sich bei der Auslnderbehrde registrieren lassen. Dazu ist eine Anmeldung beim zustndigen Einwohnermeldeamt notwendig.
Einreise mit Haustieren
Vgel aus allen Lndern bentigen eine Einfuhrgenehmigung. Davon ausgenommen sind Sittiche und bis zu drei Papageien, die keine Einfuhrgenehmigung bentigen, wenn pro Tier ein Gesundheitszeugnis in deutscher Sprache vorliegt, das bei der Einreise nicht lter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den letzten 30 Tagen vor der Einreise keine Krankheiten hatte.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:
Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.
Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland:
Bei der Rckreise aus EU-Lndern und Norwegen fordert der deutsche Zoll Heimtierausweis, implantierten Mikrochip oder Ttowierung und Tollwut-Impfung. Bei der Rckreise aus tollwutgefhrdeten Drittlndern wie z.B. die Trkei, Bulgarien, Russland und Tunesien ist zustzlich eine Bescheinigung vorzulegen, dass das Tier vor der Ausreise auf Tollwut-Antikrper untersucht wurde.
Hinweis: Verboten ist die Einfuhr der Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie von Hunden aus Kreuzungen mit diesen Rassen. Jedes Bundesland hat zudem eigene Vorschriften
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