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Länderinformationen Ungarn

Ungarn Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Nein
Andere EU-Lnder Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Ungarn ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen fr Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mind. 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er whrend des Aufenthalts gltig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass oder Personalausweis oder eigener Reisepass. sterreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer: Identittskarte oder eigener Reisepass.



Trken: Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr Aufenthalte von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Lnder und Schweiz.

(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nchsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen, bentigen kein Transitvisum. Anmerkung: Fr den Wechsel zwischen den beiden Terminals auf dem Flughafen Budapest Ferihegy bentigen visumpflichtige Reisende ein Transitvisum.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Visaarten

Einreise- und Transitvisa zur einmaligen, doppelten oder mehrmaligen Ein- und Durchreise.

Visagebhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Einreisevisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum fr bis zu 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: bis 5 Tage pro Durchreise.

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Bearbeitungszeit

Bis zu 30 Tagen.

Personalausweis

U. a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen: EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen:Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark, Grobritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauenund Rumnien).

Ausreichende Geldmittel

Reisende mssen ber Geldmittel im Gegenwert von 1.000 Ft pro Aufenthaltstag oder ber eine Kreditkate mit ausreichender Deckung verfgen. Ausgenommen sind EU-Brger und Schweizer.

Meldepflicht

Wer vorhat, sich lnger als 30 Tage im Land aufzuhalten, muss sich innerhalb von 15 Tagen bei der Polizei melden. Meldeformulare und Gebhrenmarken sind auf Postmtern und in Trafiken erhltlich.

Dokumente bei der Einreise

(a) Ggf. ausreichende Geldmittel oder Einladungsschreiben einer Privatperson oder Hotelvoucher (nicht EU-Brger und Schweizer).

(b) Rck- oder Weiterreisetickets.

Verlngerung des Aufenthalts

EU-Brger, die sich lnger als 90 Tage visumfrei in Ungarn aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zustndigen Polizeidienststelle bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt, und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt. Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zustzlichen Vorschriften:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden. Hinweis: Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.

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