Reisepass/Visum
bersicht
Trkei
| Pass: Ja
Visa: 1
Rückreiseticket: Ja |
Andere EU-Lnder
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Schweiz
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
sterreich
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Deutschland
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Hinweis
Griechenland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
sterreicher: Personalausweis oder Reisepass oder Eintrag des Kindes mit Lichtbild bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Identittskarte oder Reisepass.
Trken: Reisepass.
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjhrige sollten eine amtlich beglaubigte Einverstndniserklrung der Eltern/Sorgeberechtigten in englischer oder griechischer Sprache mitfhren. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich ebenfalls, eine formlose Einverstndniserklrung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzufhren. Auch diese sollte beglaubigt sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Lnder fr einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Lnder und Schweiz.
(b) [1] Trkische Staatsangehrige, die eine Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen, bentigen kein Transitvisum. Bei einem Transit ber Nacht wird ein Transitvisum bentigt.
Schengen-Visum
Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den griechischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.
Visaarten
Einreise-, Transitvisum.
Visagebhren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Gltigkeitsdauer
Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalitt unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zhlt mit).
Antragstellung
Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung..
(d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen.
(e) Visumgebhr.
(f) 1 biometrisches Passfoto.
(g) 1 ausgeflltes Antragsformular.
Aufenthaltsgenehmigung
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten mssen sich EU-Brger und Schweizer ihr Aufenthaltsrecht bei der zustndigen Verwaltungsbehrde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Je nach Nationalit bis zu 3 Wochen.
Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreisebeschrnkungen
Einreise- und Transitverbot fr Inhaber von Reisepssen, die von den Behrden u.a. folgender Lnder ausgestellt wurden:
(a) Trkische Republik Zypern.
(b) Trkei, deren Reisepsse Visa oder Sichtvermerke enthalten, die auf einen Besuch der Trkischen Republik Zypern schlieen lassen.
Personalausweis
U. a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen:
EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsa ngehrige von Dnemark, Grobritannien und Irland (Rep.).
Hinweis zu den Reisedokumenten
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzufhrenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich unbedingt vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen.
Ausreichende Geldmittel
Staatsbrgern bestimmter Lnder, die nicht ber ausreichende finanzielle Mittel verfgen, kann die Einreise verweigert werden. Ausgenommen sind u. a. EU-Brger und Schweizer.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die fr die Einreise erforderlich sind, knnen dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Fr Papageien und Sittiche aus allen Lndern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis bentigt, aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Papageienkrankheit hat und dass das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:
Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.
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