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Länderinformationen Türkei

Türkei Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

Übersicht

Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Türkei Pass: -
Visa: -
Rückreiseticket: -
Andere EU-Länder Pass: 1
Visa: 2/3
Rückreiseticket: Ja
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Österreich Pass: Ja
Visa: 2/3
Rückreiseticket: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Ablauf des Visums hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis (nur für touristische Aufenthalte) oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte (nur für touristische Aufenthalte).



Hinweise zu Reisen mit Kindern Allein reisende Minderjährige sollten unbedingt eine Einverständniserklärung beider Eltern/Sorgeberechtigten mit Übersetzung ins Türkische mitführen.



Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass oder Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):



[2] EU-Länder und Schweiz (Lettland für 1 Monat, Staatsbürger von Rumänien mit Wohnsitz in einem EU-Land für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Belgien, Großbritannien, Irland, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Spanien, Ungarn und Zypern (Siehe [3] Visum bei der Einreise). Hinweis: Die bislang teilweise angewandte Praxis von Reisenden, nach Ablauf der visumfreien Periode die Türkei für einen Tag zu verlassen, um danach erneut visumfrei einzureisen, wird von den türkischen Behörden nun unterbunden. Für längere Aufenthalte ist deshalb unbedingt vor Abreise ein dementsprechendes Visum einzuholen.



Visum bei der Einreise

U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung in Verbindung setzen (s. Kontaktadressen):

[3] Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien (Staatsbürger ohne Wohnsitz in einem EU-Land), Slowakische Republik, Spanien, Ungarn und Zypern.

Anmerkung - Reisepaß/Visa

Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa u. a. für Staatsbürger Zyperns (griechischer Teil) werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen.

Visagebühren

Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Reisezweck. Transitvisum: 3 Tage.

Antragstellung

I. Allg. persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Ob auch eine postalische Antragstellung möglich ist, ist im Einzelfall zu erfragen.

Antragstellung

a) Antragsformular(e) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).

(b) Passfoto(s) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).

(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist.

(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist zu erfragen).

(e) Ggf. Verdienstbescheinigung.

(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(g) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.

(h) Nachweis von Rück- oder Weiterreisetickets. Sollte eine postalische Antragstellung möglich sein, ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise

(a) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist.

(b) Rück- oder Weiterreisetickets.

(c) Gebühr in bar in Euro oder US$.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Bei persönlicher Antragstellung sofort oder nach wenigen Tagen. Bis zu 3 Monate bei Rückfragen in Ankara.

Einreisebeschränkungen

Inhabern von Reisedokumenten, die nicht im lateinischen Alphabet ausgestellt sind, wird die Einreise verweigert.

Personalausweis

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: [1] Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Schweiz und Spanien.

Dokumente bei der Einreise

Staatsbürger bestimmter Nationalitäten (jedoch nicht EU-Bürger und Schweizer) müssen unterschiedlich hohe Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein mindestens 15 Tage und maximal 12 Monate altes Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut geimpft worden sein (mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise, im Impfausweis nachzuweisen).


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