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Länderinformationen Italien

Italien Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Lnder Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

(a) Italien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

(b) Diese Bestimmungen gelten auch fr San Marino und Vatikanstadt.

Reisepass

Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er whrend des gesamten Aufenthalts gltig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. sterreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 10 Jahren mit Lichtbild) oder Personalausweis oder eigener Reisepass.



Schweizer: Identittskarte oder Reisepass.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjhrige unter 15 Jahren sollten auch eine amtlich beglaubigte Einverstndniserklrung der Eltern/Sorgeberechtigten mitfhren.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzufhrenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Lnder und Schweiz.

(b) [2] Staatsangehrige der Trkei, die eine Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen, bentigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.

Visaarten

Einreise-, Transitvisum.

Visagebhren

Anfragen an die zustndige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.

Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zhlt mit).

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Personalausweis

U. a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit einem gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen: EU-Lnder und Schweiz. ( [1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark, Grobritannienund Irland (Rep.)).

Einreise mit Haustieren

Sittiche und Papageien aus allen Lndern (pro Person max. 2 groe Papageien oder 4 kleinere) bentigen ein Gesundheitszeugnis, das besttigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht bentigt, wenn die Vgel vom Halter begleitet werden.



Fr andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkrten und Kanarienvgel) bestehen keine Vorschriften. Es knnen maximal 5 Kleintiere ohne Formalitten eingefhrt werden.



Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt. Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.

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