Reisepass/Visum
bersicht
Trkei
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja |
Andere EU-Lnder
| Pass: Ja
Visa: 1
Rückreiseticket: Ja |
Schweiz
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
sterreich
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Deutschland
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig sein und mindestens 2 freie Seiten enthalten.
Hinweis: Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.
Einreise mit Kindern
Hinweis: Alle Reisedokumente mssen mindestens zwei freie Seiten enthalten und in einwandfreiem Zustand sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
sterreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Trken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern. Bei Einreise von minderjhrigen Kindern mit nur einem Elternteil oder ohne Eltern/Sorgeberechtigte wird eine Einverstndniserklrung in englischer Spache gefordert, die u. a. die Reisepassnummer des Minderjhrigen enthalten muss.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr einen touristischen oder geschftlichen Aufenthalt (nur Besprechungen, keine Vertragsabschlsse, Anmietung von Rumen, Bankgeschfte o. .) von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebhrenfrei eine "Visitors Entry Permit" erhalten:
EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehrige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumnien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern bentigen ein Visum).
Hinweis: Die tatschlich genehmigte Aufenthaltsdauer variert und ist bei der Einreise sofort zu prfen ggf. zu reklamieren.
Visaarten
U.a. Einreise-, Transit- und Geschftsvisum.
Visagebhren
Deutschland, sterreich und Schweiz
Die folgenden Visagebhren gelten fr visumpflichtige Staatsangehrige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gltige Aufenthaltsgenehmigung fr Deutschland, sterreich oder die Schweiz haben.
Touristenvisum: 45 (einmalige Einreise), 65 (zweimalige Einreise);
Geschftsvisum: 65 ;
Transitvisum: 35 (einmalige Durchreise);
Expressausstellung: 75 .
Gltigkeitsdauer
Touristenvisum, Geschftsvisum: Bis zu 3 Monaten. Eine Verlngerung (max. 90 Tage) ist mglich und sollte rechtzeitig beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs, Cohen Building, Casino Street, Private Bag 13200. NA-Windhoek. Tel: (061) 292 21 11) beantragt werden. Achtung: Wer seine Aufenthaltsdauer berschreitet (auch unabsichtlich), muss mit drastischen Strafen rechnen.
Antragstellung
Persnlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens sechs Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig ist und mindestens zwei freie Seiten enthlt.
(d) Rckflugticket (Kopie).
(e) Gebhr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(f) Geschftsvisum: Ggf. Firmenschreiben.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rckumschlag beizulegen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
Abhngig von der Art des Visum, Touristenvisum ca. 2 Wochen, Expressausstellung 2-3 Tage. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die fr die Einreise erforderlich sind, knnen dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlngerung des Aufenthalts
Eine Verlngerung des Visums kann beim Innenministerium (Adresse s. Gltigkeitsdauer) oder bei der zustndigen namibianischen Vertretung beantragt werden.
Einreise mit Haustieren
Fr die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten strenge Bestimmungen. Haustiere sind in namibischen Naturschutzgebieten und -reservaten nicht gestattet.
Antrge fr Einfuhrgenehmigungen sind bei der Botschaft von Namibia (s. Kontaktadressen) erhltlich.
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