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Länderinformationen Japan

Japan Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Andere EU-Lnder Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Schweiz Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
sterreich Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Deutschland Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Trkei Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Hinweis

Advanced Passenger Information System (Apis):

Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalitt, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.

Die Daten werden beim Check-in erfasst.



Hinweis:
Es werden von allen auslndischen Besuchern ber 16 Jahren bei der Einreise zustzlich Fingerabdrcke genommen und digitale Fotos gemacht.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss fr die Dauer des geplanten Aufenthalts gltig sein. Hinweis: Auslnder mssen in Japan ihren Reisepass immer mitfhren. Es besteht Ausweispflicht.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbildoder eigener Reisepass. sterreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ohne Altersbeschrnkung oder eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschftsreise von bis zu 90 Tagen (Verlngerung um 90 Tage mglich): EU-Lnder, Schweiz und Trkei. Hinweis: Fr die visumfreie Einreise bentigen trkische Staatsangehrige einen biometrischen Reisepass.

Visaarten

U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.

Visagebhren

Unterschiedlich, je nach Nationalitt und Visumart. Staatsbrger bestimmter Lnder erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Unterschiedlich, je nach Nationalitt und Besuchsgrund.

Antragstellung

Zustndige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen). Fr die schnellere Bearbeitung eines Arbeitsvisums kann der knftige Arbeitgeber bei der zustndigen regionalen Einwanderungsbehrde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird. Die Antragstellung fr ein Working Holiday Visum muss persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung erfolgen.

Antragstellung

(a) Antragsformular.

(b) 1 aktuelles Passfoto.

(c) Reisepass.

(d) Auslandsreisekrankenversicherung. Geschftsvisum:

(a) - (d) und

(e) Einfhrungsschreiben.

(f) Einladungsschreiben der japanischen Firma. Touristenvisum:

(a) - (d) und

(g) Rckflugticket.

(h) Nachweis ausreichender Geldmittel.

(i) Buchungsbesttigung des Reisebros und Quittung.

(j) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen.

(k) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung fr Deutschland, sterreich oder die Schweiz. Working-Holiday-Visum:

(a) Gltiger Reisepass.

(b) Rckflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR).

(c) Nachweis ber ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Hhe von ca. 2.000,- EUR).

(d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

(e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern).

(f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern).

(g) Antragsbegrndung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache).

(h) Antragsformular (im Konsulat erhltlich).

(i) 1 aktuelles Passfoto. Anmerkung: Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist er in doppelter Ausfertigung mit 2 aktuellen Passfotos einzureichen.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, je nach Nationalitt und Besuchsgrund bis zu 3 Monaten.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden mssen ber ausreichende Geldmittel verfgen.

Meldepflicht

Vom Visumzwang befreite Reisende, die sich lnger als 90 Tage in Japan aufhalten wollen, mssen sich bei dem fr ihren Aufenthaltsort zustndigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf der 90 Tage anmelden, um das personalausweishnliche "Certificate of Alien Registration" mit Lichtbild zu erhalten, das stets mitzufhren ist. Diese Verlngerung ist nur einmal um weitere 90 Tage mglich.

Dokumente bei der Einreise

Unterlagen bei der Einreise:

(a) Rck- oder Weiterreiseticket

(b) Ggf. Unterlagen fr die Weiterreise (Visa fr Drittlnder).

(c) Ausreichende Geldmittel fr den Aufenthalt.

Verlngerung des Aufenthalts

s. Meldepflicht.

Einreise mit Haustieren

Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, sterreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantne-Service des Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries (Internet: www.maff.go.jp) mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere mssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und zweimalig gegen Tollwut geimpft worden sein. Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt, das besttigt, dass kein Tollwut- oder Leptospiroseverdacht oder andere infektise Erkrankungen vorliegen. Vor der Einreise muss eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern (mindestens 0,5 IE/ml) durchgefhrt werden, deren Resultate rechtzeitig an das MAFF in Japan zu schicken sind. Hunde und Katzen kommen bei Ankunft in Japan fr 12 Stunden bis 180 Tage in Quarantne (bei direkter Einreise aus Australien, Grobritannien, Fidschi, Guam, Hawaii, Irland (Rep.), Island, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Singapur, Taiwan und Zypernbesteht die Mglichkeit einer verkrzten Quarantne von ca. 12 Stunden). Nur wenn alle der strengen Vorschriften erfllt sind, kann auch bei Einreise aus Deutschland, sterreich und der Schweiz eine Quarantne von lediglich etwa 12 Stunden erwirkt werden. Weitere Informationen unter www.maff.go.jp. Hunde drfen nur ber folgende Flughfen eingefhrt werden:Hokkaido (Shin-Chitose), Halbinsel Chita (Chubu), Tokio (Haneda, Narita), Nagoya (Komaki AFB), Osaka (Kansai International), Fukuoka, Kagoshima, Kyushu und Okinawa. Auer an den Flughfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden. Bei der Ausreise werden die Tiere ebenfalls untersucht; mit einer nochmaligen Quarantne von mind. 12 Std. ist zu rechnen. ber die aktuellen Einfuhrbestimmungen von Tieren sollten sich Reisende bei der zustndigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder ber das Animal Quarantine Head Office in Yokohama beraten lassen.

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