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Länderinformationen Pakistan

Pakistan Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Schweiz Pass: Ja
Visa: Ja/1
Rückreiseticket: Ja
Trkei Pass: Ja
Visa: Ja/1
Rückreiseticket: Ja
sterreich Pass: Ja
Visa: Ja/1
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Lnder Pass: Ja
Visa: Ja/1
Rückreiseticket: Ja
Deutschland Pass: Ja
Visa: Ja/1
Rückreiseticket: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (fr Kinder im schulpflichtigen Alter dringend empfohlen). sterreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils (ist jedoch abhngig von der Visumart) oder eigener Reisepass (fr Kinder im schulpflichtigen Alter dringend empfohlen).

Hinweis: Wenn ein Kind im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen ist, muss es auch in dessen pakistanischen Visum aufgefhrt sein.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. fr die Staatsangehrigen der in der obigen Tabelle genannten Lnder.



Das Visum muss von einer pakistanischen Auslandsvertretung erteilt worden sein. Es ist fr Touristen und Besucher nicht mglich, ein Visum bei der Einreise am Flughafen zu erhalten.



Visum bei der Einreise:

Geschftsreisende der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder erhalten bei der Einreise am Flughafen ein Visum fr einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Visumgebhr zwischen 3 und 150 US$ je nach Nationalitt), wenn sie ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer des Herkunftlandes, ein Einladungsschreiben der pakistanischen Firma und ein Empfehlungsschreiben des Investor Consular Board of Investment vorlegen knnen (notwendige Unterlagen sollten mit der Botschaft abgeklrt werden):



[1]
EU-Lnder, Schweiz und Trkei (Ausnahmen: Staatsangehrige von Bulgarien mssen vor der Reise ein Visum beantragen).

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nchsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen- und Geschftsvisum.

Visagebhren

Deutschland Die angegebenen Visagebhren sind gltig fr deutsche Staatsbrger. Touristenvisum: 35 (einmalige Einreise), 45 (zweimalige Einreise).

Geschftsvisum: 80 (mehrmalige Einreise) sterreich Die angegebenen Visagebhren sind gltig fr sterreichische Staatsbrger. Touristenvisum: 36 (einmalige Einreise), 72 (mehrmalige Einreise).

Geschftsvisum: 54 (einmalige Einreise); 108 (mehrmalige Einreise).

Transitvisum: 36 Schweiz Die angegebenen Visagebhren sind gltig fr Schweizer Staatsbrger. Alle Visaarten: 47 CHF.

Gltigkeitsdauer

Touristenvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum fr einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise).

Geschftsvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum fr einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise) bzw. von bis zu 1 Jahr (mehrmalige Einreise).

Transitvisum: 15 Tage.

Antragstellung

Persnlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 1-2 Antragsformulare.

(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.

(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig ist.

(d) Gebhr (nur per Bareinzahlung auf das Konto der pakistanischen Botschaft/des Generalkonsulats, mit Einzahlungsbeleg).

(e) Buchungsbesttigung fr das Hin- und Rckflugticket und die Unterkunft.

(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung fr Deutschland, sterreich oder die Schweiz.

(g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan.

(h) Geschftsvisum: Einladungsschreiben der Firma und Einladungsschreiben eines pakistanischen Unternehmens. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rckumschlag beizulegen.

Bearbeitungszeit

Mindestens 14 Tage plus Postweg. Frhzeitige Antragstellung ist empfohlen. In Berlin derzeit mindestens 28 Tage.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die fr die Einreise erforderlich sind, knnen dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen mssen sich Auslnder vor Ablauf der 30 Tage bei den Einwanderungsbehrden melden.

Dokumente bei der Einreise

(a) Rck- oder Weiterreisetickets. (b) Ggf. Visa fr Drittlnder u. a. Papiere fr die Weiterreise. (c) Ausreichende Geldmittel fr den Aufenthalt.

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