Reisepass/Visum
bersicht
Deutschland
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
sterreich
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Schweiz
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Andere EU-Lnder
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Trkei
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss erwhrend des gesamten Aufenthalts gltig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mit Lichtbild empfohlen) oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
sterreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identittskarte.
Trken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Achtung: Allein reisenden Minderjhrigen wird empfohlen, eine Einverstndniserklrung des/der Sorgeberechtigten mitzufhren. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 2009 nicht mehr.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Lnder, Schweiz und Trkei.
Hinweis: Ansonsten visumpflichtige Reisende bentigen kein Visum, wenn sie ein gltiges Schengenvisum zur mehrmaligen Einreise oder eine Aufenthaltsgenehmigung fr eine Schengen-Land besitzen und im Rahmen einer Kreuzfahrt kurzzeitig als Touristen einreisen. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2011 gltig.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, ber gltige Rck-/Weiterreisetickets und -papiere verfgenund den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einreise-,Transit- und Flughafentransitvisum.
Visagebhren
Die Visagebhren sind fr alle Reisenden, die ein Visum bentigen, gleich.
Einreise und Transitvisum: 36 .
Bearbeitung dringender Visumantrge: 71 .
Gltigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Antragstellung
I. d. R. persnlich max. 3 Monate vor der geplanten Abreise bei der zustndigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1-2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung fr Deutschland, sterreich oder die Schweiz, die noch mindestens vier Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig ist
(e) Gebhr (per ec-Karte bei Antragstellung oder mit vom Konsulat zur Verfgung gestellten Einzahlungsschein).
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bargeld, ec- oder Kreditkarten, Reiseschecks, Arbeitsbescheinigung, die letzten drei Lohnabrechnungen o. .).
(g) Reisedokumente (Rckflugticket, Buchungsbesttigung).
(h) Besttigung der Hotelbuchung/Wohnunterkunft.
(i) Ggf. Nachweis ber den Zweck des Aufenthalts (z.B. Einladungsschreiben).
(j) gltige Auslandskrankenversicherung.
Staatsbrger mancher Lnder mssen zustzliche Unterlagen einreichen, nhere Informationen von der zustndigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
2-3 Wochen.
Expressbearbeitung dringender Antrge: bis zu 3 Tage.
Einreisebeschrnkungen
Von der Trkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepsse werden von Kroatien nicht anerkannt.
Personalausweis
U. a Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle angegeben Lnder knnen fr touristische Aufenthalte oder Geschftsreisen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen:
EU-Lnder und Schweiz ( [1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark, Grobritannien, Irland (Rep.), Lettland und Litauen.).
(Da der visumfreie Aufenthalt fr diese Lnder 90 Tage betrgt, wird fr Reisepsse und Personalausweise/Identittskarten eine Gltigkeit von 3 Monaten ab der Einreise empfohlen.)
Ausreichende Geldmittel
Auslnder mssen ber ausreichende Geldmittel fr ihren Aufenthalt verfgen.
Von Reisenden ohne Visapflicht knnen die Grenzbehrden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 , bei nachgewiesener Buchung 50 ). Der Nachweis kann in Form von Bargeld, Kredit- und ec-Karten, Schecks oder anderen Geldmitteln erfolgen.
Meldepflicht
Auslnder mssen sich innerhalb von 48 Std. nach der Einreise bei der rtlichen Polizei- oder Tourismusbehrde registrieren lassen (wird meist vom Hotel, Vermieter oder der Reiseagentur veranlasst). Eine erneute Anmeldung ist bei jedem Ortswechsel erforderlich.
Dokumente bei der Einreise
Ausreichende Geldmittel und Rck-/Weiterreisetickets.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und der Schweiz, die bei einem krzeren Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) mitgefhrt werden, mssen bei den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden. Bei allen Tieren ist die Mitfhrung eines EU-Heimtierausweises mit Nachweis einer Tollwut-Impfung erforderlich. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als sechs Monate zurckliegen Darf. Auffrischungsimpfungen drfen nicht mehr als ein Jahr zurckliegen. Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Mardermssen mit einem Mikrochip oder einer Ttowierung gekennzeichnet sein, deren/dessen Nummer auch im Impfausweis/EU-Heimtierausweis vermerkt sein muss.
Informationen zu Einfuhrbestimmungen erteilt das kroatische Zollamt (Internet:
www.carina.hr).
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