Reisepass/Visum
Übersicht
| Deutschland
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Nein |
| Österreich
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Nein |
| Schweiz
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Nein |
| Türkei
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Nein |
| Andere EU-Länder
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Nein |
Hinweis
Australische Werte
Alle volljährigen Antragsteller müssen eine Erklärung zur Anerkennung australischer Werte unterzeichnen, wenn sie einen Antrag auf bestimmte Visatypen stellen. Mit der Erklärung bestätigt ein Antragsteller vor dem Zeitpunkt der Visaerteilung, dass er die australische Lebensweise respektieren und das australische Recht befolgen wird.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkung: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Kinder benötigen ein eigenes eVisitor-Visum, auch Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige Neuseelands. Es gibt neben den hier aufgeführten eine Reihe von anderen Visumarten, die sich je nach Staatsangehörigkeit sowie Zweck und Dauer des Aufenthalts unterscheiden.
I.) eVisitor-Visum
Das Australian Immigration Department erstellt für Besucher so genannte eVisitor-Visas für Kurzurlaub und Geschäftsreisen. Die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können ein eVisitor-Visum beantragen:
EU-Länder und Schweiz (jedoch nicht die Türkei).
Weitere Informationen hierzu auf der Internetseite der australischen Botschaft in
Berlin, Internet: http://www.germany.embassy.gov.au/). Beantragung auf der Internetseite des Australian Immigration Departments http://www.eta.immi.gov.au/.
II.) Elektronisches Touristenvisum e676
Ein elektronisches Touristenvisum e676 können Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten online beantragen:
EU-Länder und Schweiz.
Wird ein e-Visum über die Internet-Seite http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft.
Türkische Staatsbürger müssen ein Besucher- oder Geschäftsvisum direkt bei der zuständigen konsularischen Vertretung Australiens beantragen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. Diese Regelung gilt nur für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien benötigen ein Transitvisum).
Anmerkung:
Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt erkundigen.
Visaarten
eVisitor, Lang- und kurzfristige Besucher- und Geschäftsvisa (in elektronischer Form oder als klassisches Visum), Working Holiday Visum, Studentenvisum u.a.
(Mit einem Working Holiday Visum können Personen zwischen 18 und 30 Jahren bei einem Arbeitgeber bis zu sechs Monate arbeiten. Das Working Holiday Visum kann in Australien verlängert werden. Weitere Informationen zum Working Holiday Visum unter http://www.immi.gov.au/visitors/working-holiday/).
Visagebühren
Deutschland:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.
Touristenvisum (Unterklasse 676): 85 €.
Kurzfristiges Geschäftsvisum (Unterklasse 456): 90 €.
Langfristiges Geschäftsvisum (Unterklasse 956): 105 A$.
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt, wird für jedes Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden kann. Das e-Visum selbst ist kostenlos. Viele Reisebüros in Deutschland erstellen das eVisitor für ihre Kunden kostenlos. Jedes Reisebüro bzw. jede Fluglinie entscheidet jedoch selbständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird oder nicht. Einige Reisebüros verlangen eine relativ hohe Bearbeitungsgebühr. Die Australische Botschaft in
Berlin erhebt keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Botschaft in
Berlin nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge innerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 4 € per Kreditkarte zahlen. Der Rückumschlag wird von der Botschaft gestellt.
Österreich:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.
Touristenvisum (Unterklasse 676): 85 €.
Kurzfristiges Geschäftsvisum (Unterklasse 456): 90 €/120 A$.
Langfristiges Geschäftsvisum (Unterklasse 956): 80 €/105 A$.
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das e-Visum selbst ist kostenlos. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Australischen Botschaft in Wien bar oder mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert (keine Schecks). Die Visagebühren unterliegen ständigen Änderungen. Maßgeblich ist die aktuelle Gebühr am Tag der Antragstellung.
Schweiz:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.
Touristenvisum (Unterklasse 676): 105 A$
langfristige Besuchervisa (bis 6 Monate): 210 CHF (einschließlich Bearbeitungsgebühr) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken. Internet: www.aits-australia.ch).
langfristige Besuchervisa (bis 12 Monate): 400 CHF (einschließlich Bearbeitungsgebühr) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken).
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes eVisitor-Visum eine Gebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.
Die Reisebüros bestimmen selbst, welche Gebühren sie für die Ausstellung des eVisitor erheben.
Anmerkung: Schweizer können ihre Visa auch bei der Australischen Botschaft in
Berlin beantragen. Die Bezahlung von Visagebühren wird nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge außerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 5 € per Kreditkarte zahlen. Den Rückumschlag stellt die Botschaft.
Türkei:
Türkische Staatsbürger wenden sich an die zuständige australische Vertretung.
Gültigkeitsdauer
Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der Gültigkeitsdauer des Passes. Die eVisitor-Visa sind 1 Jahr ab Ausstellungstag für Aufenthalte von jeweils maximal 3 Monaten gültig.
Verlängerung ist gegen Gebühr beim Department of Immigration and Multicultural Affairs in Australien möglich.
Antragstellung
Online unter www.immi.gov.au, persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Das eVisitor-Visum ist auch bei Reisebüros, Fluggesellschaften oder online beim Department of Immigration and Multicultural Affairs (DIMA) (Internet: www.eta.immi.gov.au) erhältlich.
Temporary Business Long-stay Visas können nur online beantragt werden. Einzige Ausnahme sind Visaanträger der Temporary Business Long-stay Visas, die von einer nichtaustralischen Firma gesponsert werden. Diese Anträge können weiterhin bei der australischen Botschaft in
Berlin gestellt werden.
Antragstellung
Unterlagen für ein elektronisches Visum (ETA/eVisitor)
(a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten.
(b) Geschäftsvisa (Subclass 457): Englischkenntnisse von einer Mindestpunktezahl von 4,5 Punkten in einem International English Language Testing System (IELTS) Test. In einigen Fällen müssen die Englischkenntnisse nachweislich noch besser sein, z.B. wenn eine Mitgliedschaft in einer beruflichen Vereinigung angestrebt wird.
Unterlagen für elektronisches Touristenvisum e676
(a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten.
(b) Ausgefülltes Antragsformular.
(c) Aktuelles Passfoto.
(d) Ggf. beglaubigte Geburtsurkunde für Kinder.
(e) Reisekrankenversicherung.
(f) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
(g) Studien- oder Arbeitsnachweis.
(h) Ggf. Einladung von Verwandten oder Bekannten.
Unterlagen für Non-ETA-Visa (Visa in Papierform)
(a) Formular 48R (Datum und Unterschrift nicht vergessen), (Info: Form 48R über die Internetseite www.germany.embassy.gov.au herunterladen).
(b) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(c) 1 aktuelles Foto sowie jeweils 1 Foto von allen im Pass eingetragenen bzw. mitreisenden Kindern (wer einen eigenen Pass/Kinderausweis besitzt, muss auch einen separaten Antrag stellen).
(d) Kreditkarteneinzugsvollmacht (Info: Credit Card Authorisation Form herunterladen auf der Internetseite der Botschaft.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Finanzierung des geplanten Australienbesuches (z.B. eine Kopie eines aktuellen Kontoauszugs, Sparbuchkopie usw.).
(f) Ein Schreiben des Arbeitgebers, das den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses enthält und Urlaub für den Aufenthalt in Australien bewilligt.
(g) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Eine Liste mit den Namen und Adressen aller nächsten Verwandten: Eltern, (unabhängige) Kinder, Brüder und Schwestern.
(i) Antragsteller ab 70 Jahre: Formular "Pro Forma for Applicants aged 70 years or over" von der Internetseite der Botschaft runterladen und es vom Hausarzt ausfüllen lassen.
(j) Familienbesuch: Eine schriftliche Einladung für den Besuch.
(k) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
eVisitor: das online beantragte Visum wird in den meisten Fällen in wenigen Minuten bewilligt.
Non-ETA Visas (nichtelektronische Visas): Bis zu 4 Wochen, möglicherweise länger während der Hauptreisezeit.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Es bestehen strenge Einfuhrbestimmungen. Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
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