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Reise- und Sicherheitsinformationen


Sicherheitshinweis vom Auswrtigen Amt: Stand: 04.03.2011 Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) Die Lage in Georgien ist mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Sdossetien - insgesamt ruhig. Verkehrsverbindungen ber Land zwischen der Russischen Fderation und Georgien sind fr Auslnder unterbrochen. Der Grenzbergang an der M3 (Alte Georgische Heerstrasse, Larsi Grenzbergang) ist nicht fr den internationalen Reiseverkehr geffnet und kann nur von georgischen Staatsangehrigen und Staatsangehrigen der GUS-Staaten genutzt werden. Vor Reisen in das Konfliktgebiet Sdossetien sowie in dessen unmittelbare Nhe wird gewarnt. Bei Reisen oder Ttigkeiten in Bezug auf die Konfliktgebiete ist die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen nach Abchasien jeweils sorgfltig zu prfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierungeinzuholen. Hinweise dazu gibt das Georgische Auenministerium (www.mfa.gov.ge) und das Reintegrationsministerium (www.smr.gov.ge). 1. Sicherheit in den Landesteilen Sdossetien und Abchasien und in der Nhe der Verwaltungsgrenzen Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. Das georgische Gesetz ber die besetzten Gebiete untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitten in Abchasien und Sdossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig ber die entsprechenden Regelungen zu informieren, beziehungsweise das zustndige Ministerium fr Reintegration zu konsultieren, siehe www.smr.gov.ge. Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehrt vlkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekr. Es kommt zu Zwischenfllen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist fr den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist gem dem Gesetz ber die besetzten Gebiete ber die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht mglich es sei denn in besonderen Ausnahmefllen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Die Einreise ber die russisch-georgische Grenze in die Region Abchasien (z. B. Grenzbergang Psou) wird von den georgischen Behrden als illegaler Grenzbertritt nach Georgien behandelt. Bei anschlieender Weiterreise ber die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch ber regulre georgische Grenzbergnge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei spteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Von Reisen nach Abchasien wird grundstzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie, wird empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfltig zu prfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen. Sdossetien: Das Gebiet Sdossetien gehrt vlkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Sdossetien ist weiterhin prekr und unbersichtlich. Trotz der Bemhungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Sdossetien immer noch zu bewaffneten Zwischenfllen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es whrend des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war. Auch Sdossetien ist fr den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist ber die russisch-georgische Grenze des Gebietes Sdossetien nicht mglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise ber die russisch-georgische Grenze des Gebietes Sdossetien nach Georgien von den georgischen Behrden als illegaler Grenzbertritt behandelt wird. Bezglich der mglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Sdossetien und in die unmittelbare Nhe der Konfliktregion wird ausdrcklich gewarnt. Die Situation kann sich jederzeit ndern. Informieren Sie sich daher auch ber die lokalen Medien. 2. Sicherheit im brigen Georgien Die Lage im brigen Georgien ist ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstrae zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Sdossetien vorbei fhrt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten Alten Georgischen Heerstrasse(M3), die ebenfalls nahe an Sdossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri fhrt. Kriminalitt Grundstzlich gilt in allen greren Stdten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden. In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte ber Raubberflle und Taschendiebstahl. Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Mglichkeit nicht alleine auf der Strae aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterknfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden. Straenverkehr Die schlechten Straenverhltnisse, der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge, und die von in Deutschland gngigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhhte Unfallgefahren im Straenverkehr mit sich. Von Nachtfahrten auerhalb der Stdte wird daher abgeraten.

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