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Reise- und Sicherheitsinformationen

Tunesien

Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:

Stand: 22.12.2011

Unverändert gültig seit: 16.12.2011

Landesspezifische Sicherheitshinweise In der Hauptstadt Tunis und dem gesamten Küstenbereich einschließlich Djerba, der von Touristen frequentiert wird, aber auch im Landesinneren hat sich die Sicherheitslage stabilisiert. Es ist allerdings € im Vergleich zu früher € mit erhöhter Kleinkriminalität zu rechnen; außerhalb der Hotelanlagen wird deshalb zu erhöhter Vorsicht, insbesondere im Hinblick auf Diebstähle, geraten. Reisenden in Tunesien wird empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Reisen in die südwestlichen Gebiete nahe der algerischen Grenze, ab von normalen Touristenrouten, sollten nur im Rahmen organisierter Touren durchgeführt werden. Das Auswärtige Amt rät € wie in allen Ländern der Region € unabhängig von der weiteren Lageentwicklung jedoch auch weiterhin bei Aufenthalten in Tunesien grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit. Es weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im nahen Grenzgebiet zwischen Tunesien, Algerien und Libyen hin; besonders im weit südlich des Chott el Jerid an der algerischen Grenze gelegenen Gebiet. Reisen in die von den tunesischen Behörden dort ausgewiesenen Sperrgebiete bedürfen wie in den Vorjahren der strikten Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsrichtlinien, welche beim Fremdenverkehrsamt  Tunesien einzusehen sind. Terrorismus Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts dennoch nie auszuschließender Terrorakte € wie in allen Ländern der Region € weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.  Reisen über Land/ Entführungsrisiko Im Süden und Südosten Tunesiens haben die tunesischen Behörden Sperrgebiete ausgewiesen, die nur nach vorheriger Genehmigung und mit lokaler Begleitung betreten werden dürfen. Die Sperrungen sollten in jedem Fall beachtet werden.   Im Grenzgebiet zu Algerien und Libyen abseits der befahrenen Pisten im südlichen Sperrgebiet bestehen auch weiterhin erhebliche Entführungsrisiken. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in diese entlegenen Gebiete eindringlich ab. Allgemeine Hinweise zur Region Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Es kommt aber auch gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu Fällen von Geldkartenkriminalität;  auch Falschgeld ist vermehrt im Umlauf. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel. Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten: Sperren von EC-Karten: Tel.: 0049-1805/021 021 oder 0049-69/740 987Sperren von Kredit-, EC-, Handykarten, etc. (zentraler Ruf): 0049-116 116Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979 710 00 Sperren von Visa-Karten: Tel.: 001-410581 3836 oder 0049-800/811 8440Sperren von Mastercard: Tel.: 001-6367 227111 oder 0800/819 1040 (in D)Sperren von Diners Club: Tel.: 0049-203 347 7905Sperren von Sparkassen-Kreditkarten: 0049-1803 123 888 ("Bayern-Card")


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