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Länderinformationen S³dafrika

S³dafrika Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

sterreich Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Deutschland Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Trkei Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Lnder Pass: Ja
Visa: 1
Rückreiseticket: Ja
Schweiz Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 30 Tage ber den Aufenthalt hinaus gltig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass. sterreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass des begleitendenElternteils. Schweizer: Eigener Reisepass. Trken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Alle Reisedokumente fr Minderjhrige sollten bei Reiseantritt mindestenszwei freie Seiten fr Sichtvermerke haben. Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern. Achtung: Allein reisende Minderjhrige bentigen eine schriftliche Einverstndniserklrung beider sorgeberechtigter Elternteile. Fr Minderjhrige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Vorlage der Zustimmungserklrung des anderen Elternteils erforderlich.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr Urlaubs- oder Geschftsreisen (nicht Studienreisen): (a) EU-Lnder und Schweiz: fr Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ( [1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht fr Staatsangehrige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumnien und Slowenien);

(b) Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern: fr Aufenthalte von bis zu 30 Tagen;

(c) Trkei: fr Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.

Transit

Visumpflichtige Reisende, die am selben Tag mit dem nchsten Anschluss weiterfliegen, ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen und den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum (nur in Johannesburg mglich). Der Reisepass muss auch hier noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Achtung: Visumpflichtige Reisende, die ber Sdafrika nach Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe oderSwasiland reisen wollen, bentigen (auch ber Johannesburg) ein vorab besorgtes Transitvisum

Visaarten

Besuchervisum (auch fr Geschftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (als Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Sdafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.

Visagebhren



Deutschland, sterreich

Deutsche, sterreicher und Trken brauchen fr touristische und geschftliche Aufenthalte bis 90 bzw. 30 Tagen kein Visum. In allen anderen Fllen gelten die folgenden Gebhren:



Besucher- und Transitvisum: 52 .

Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 52 .

Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 152 .

Einige Nationalitten erhalten das Visum kostenlos. Nhere Ausknfte erteilt die zustndige Botschaft.

Fr Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebhren erhoben.



Schweiz

Schweizer und Trken brauchen fr touristische und geschftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 bzw. 30 Tagen gelten fr die einzelnen Aufenthaltszwecke die angegebenen Gebhren.



Besucher- und Transitvisum: 85 CHF

Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 85 CHF.

Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 300 CHF.

Einige Nationalitten erhalten das Visum kostenlos. Nhere Ausknfte erteilt die zustndige Botschaft.

Fr Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebhren erhoben.



Visagebhren ndern sich hufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zustndigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Persnlich oder postalisch bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Studien- und Arbeitsvisa mssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Sdafrika beantragt werden.

Antragstellung

Touristen- und Geschftsvisum:

(a) 1 Antragsformular.

(b) 1 Passfoto.

(c) Reisepass, der noch mindestens 30 Tage ber die geplante Ausreise hinaus gltig ist und mindestens zwei freie Seiten enthlt.

(d) Ggf. gltige, langfristige oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung fr Deutschland, sterreich oder die Schweiz.

(e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel fr die Dauer des Aufenthalts.

(f) Rck- oder Weiterreiseticket.

(g) Gebhr (bei Antragstellung in bar oder per berweisung. In Mnchen auch per Verrechnungsscheck).

(h) Ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten.

(i) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (auf Englisch).

(j) Erklrung oder Dokumente, die den Zweck der Reise belegen.

(k) Ggf. Firmenschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben eines sdafrikanischen Unternehmens (Geschftsreisen) oder Einschreibungsnachweis an Universitt. Transitvisum:

(a) -(j) und

(l) Visum fr das Zielland. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rckumschlag (DIN A5) beizulegen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungszeit

Besuchervisum: 5-10 Arbeitstage;

Studien- und Arbeitsgenehmigungen: reine Bearbeitungszeit i.d.R. 15 Arbeitstage. Es wird dennoch empfohlen, fr Genehmigungen lngere Bearbeitungszeiten einzuplanen.

Ausreichende Geldmittel

Unter Umstnden werden ein Nachweis ber ausreichende Geldmittel, ein Beleg ber den Zweck der Reise und Rck- bzw. Weiterreisetickets verlangt.

Impfungen

Gelbfieber-Impfschein, wenn der Reisende aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet nach Sdafrika einreist. Bei Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein erforderlich.



Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die fr die Einreise erforderlich sind, knnen dem Kapitel Gesundheit entnommen werden

Dokumente bei der Einreise

Hinweis: Staatsbrger aller Lnder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze eine Einreiseerlaubnis (visitor's permit), sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen knnen: Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts besttigen, gltiges Rck- oder Weiterreiseticket,ausreichende Geldmittelund ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie fr eine Einreiseerlaubnis. Fr Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen). Erforderliche Impfungen: Gelbfieberimpfbescheinigung, wenn der Reisende aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet nach Sdafrika einreist. Bei Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein erforderlich. Bei der Einreise aus Sambia ist derzeit eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorgeschrieben. Dies gilt in diesem Falle auch fr Transitpassagiere.

Verlngerung des Aufenthalts

Reisende, die ihren visumfreien Aufenthalt verlngern wollen, mssen mindestens einen Monat vor Ablauf der in den Reisepass eingestempelten Frist eine gebhrenpflichtige Verlngerung beim Department of Home Affairs (Civitas, Struben Street, Pretoria, Tel. (012) 314 89 11) beantragen. Dazu werden u. a. ein Rck- oder Weiterreiseticket, ein Krankenversicherungsnachweis und ausreichende Geldmittel bentigt.

Einreise mit Haustieren

Fr alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag X138, Pretoria) beantragt werden, die am Tag der Einreise gltig ist. Fr jedes Haustier wird zustzlich ein Gesundheitszeugnis bentigt, das besttigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/die Katze maximal 3 Jahre (fr Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere mssen mit einem implantierten Mikrochip versehen sein.

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