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Länderinformationen Spanien

Spanien Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Andere EU-Lnder Pass: 1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja
Hinweis

Advanced Passenger Information System (Apis):

Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalitt, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.

Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber das Visum hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein. Personalausweis/Identittskarte

U.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen: EU-Lnder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark und Irland (Rep.)).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. sterreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepass.



Schweizer: Identittskarte oder eigener Reisepass.



Trken: Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern. Alleinreisende Minderjhrige sollten eine Vollmacht der Eltern (mglichst mit spanischer bersetzung) mit sich fhren.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzufhrenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Lnder und Schweiz;

(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Anmerkung - Reisepa/Visa

Spanien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die ber gltige Weiterreisepapiere verfgen und aus einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, ohne den Transitraum zu verlassen, bentigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.

Visaarten

Einreise-, Transitvisum.

Visagebhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Kurzzeitvisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum fr 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise.

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von den zustndigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Verlngerung des Aufenthalts

EU-Brger, die sich lnger als 3 Monate in Spanien aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht von der zustndigen Verwaltungsbehrde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Ttowierung gekennzeichnet sein (nur bis 2. Juli 2011 mglich) oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt. Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.



ber die regionalen Regelungen zu Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und gefhrlichen Hunderassen sollte man sich bei der zustndigen konsularischen Vertretung informieren (s. Kontaktadressen).



Fr Vgel wird ein amtstierrztliches Gesundheitszeugnis bentigt. Die Einfuhr von Papageien ist auf 2 und von anderen Vgeln auf 10 beschrnkt.

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