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Spanien Duty Free


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zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel knnen (bei Einreise aus den Kanarischen Inseln und Nicht-EU-Lndern) zollfrei eingefhrt werden:



200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;

1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt ber 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von hchstens 22% oder Schaumwein;

4 l Tafelwein;

16 l Bier;

Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 (Flug- und Seereisen) bzw. 300 (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 .

Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getrnke drfen nur von Personen ab 17 Jahren, Kaffee und Tee nur von Personen ab 15 Jahren eingefhrt werden.



Hinweis:
Fr die Balearen gelten die Freimengen unter Warenverkehr innerhalb der EU.

Einfuhrverbot

Aus Lndern, in denen die Geflgelpest aufgetreten ist, ist die Einfuhr von Vgeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflgel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophen in die Europische Union (EU) verboten. Fr lebendes Geflgel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittlndern (ausgenommen aus den Frer, Grnland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Einfuhrbestimmungen

Fr die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine vom spanischen Konsulat beglaubigte Jagdlizenz des Heimatlandes sowie eine Einfuhrerlaubnis und eine Jagdgenehmigung der spanischen Zollbehren bentigt.



Reisende, die von auerhalb der Europischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einfhren, mssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht fr die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Duty-free-Verkauf in der EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshfen wurde fr Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, knnen im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Lndern (s.o.).

Warenverkehr innerhalb der EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist fr Reisende unbeschrnkt, sofern die Waren fr den persnlichen Bedarf und nicht fr den Weiterverkauf bestimmt sind. Auerdem drfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. ber den persnlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht fr den Eigenbedarf bestimmt sind. Fr Reisende aus den neuen EU-Lndern auer Bulgarien, Malta, Zypern, Polen, der Slowakischen Republik und Ungarnbestehen bis zur Einfhrung einer Mindestverbrauchsteuer fr die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Lnder lnderspezifische bergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Lndern identisch sind.



Als persnlicher Bedarf gelten folgende Hchstmengen:

3.200 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);

400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);

200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);

1 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.);

10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.);

10 Liter alkoholhaltige Sgetrnke (Alkopops) (nur Personen ab 17 J.);

20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.);

90 Liter Wein (davon hchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.);

110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.);

10 kg Kaffee (nur Personen ab 15 J.);

Parfms und Eau de Toilette: Keine Beschrnkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge fr den persnlichen Verbrauch bestimmt ist.

Arzneimittel: Dem persnlichen Bedarf whrend der Reise entsprechende Menge.

Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist fr Reisende unbeschrnkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur minerallsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingefhrt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgefhrten Reservebehlter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehlter nicht beanstandet.



Wenn darber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgefhrt werden, wre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Groeinkauf begrnden liee.

Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschrnkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkufe zu gewerblichen Zwecken. (Nhere Informationen hinsichtlich Steuern fr Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt" der Europischen Kommission.)





Einfuhrbegrenzungen fr Waren aus Andorra

300 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);

150 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);

75 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);

400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);

1,5 l Spirituosen (ber 22% Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getrnke bis zu 22% Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);

5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);

1000 g Kaffee oder 400 g Auszge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);

200 g Tee oder 80 g Auszge aus Tee;

75 g Parfms und 3/8 l Eau de Toilette;

2 kg frisches Gemse;

andere Waren im Warenwert von max. 175 pro Erwachsenen.

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