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Länderinformationen Slowenien

Slowenien Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Lnder Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Slowenien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen fr Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass

Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass, eigener Reisepass oder Personalausweis. sterreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer: Identittskarte oder eigener Reisepass.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Hinweis: Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjhrigen eine Einverstndniserklrung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben. Die zustndigen diplomatischen Vertretungen geben Auskunft zu den besonderen Formvorschriften fr diese elterlichen Vollmachten.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder:

(a) EU-Lnder und Schweiz fr Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;

(b) [3] Trkische Staatsangehrige, die eine Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengenland oder Monaco besitzen (es wird jedoch trotzdem empfohlen, die zustndige konsularische Vertretung zwecks Prfung einer eventuellen Visumpflicht zu kontaktieren).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem selben oder dem nchsten Flugzeug in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, ber gltige Weiterreisepapiere verfgen und den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Visaarten

Einreise- (Kurzzeit- und Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.

Visagebhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Kurzzeitvisum: 6 Monate fr einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Langzeitvisum: Aufenthalte ber 90 Tage. Transitvisum: 5 Tage.

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Personalausweis

U. a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen: EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark, Grobritannien und Irland (Rep.)).

Ausreichende Geldmittel

Auslnder mssen ber ausreichende Geldmittel verfgen, mindestens ber 70 pro Erwachsenen und Tag. Ausgenommen sind u. a. Staatsbrger der EU-Lnder und der Schweiz.

Meldepflicht

Alle zu touristischen Zwecken einreisenden Personen mssen sich innerhalb von 3 Tagen polizeilich melden. Bei Unterbringung im Hotel erfolgt dies normalerweise automatisch. Die Meldepflicht besteht nicht fr EU-Brger und Schweizer.

Dokumente bei der Einreise

Ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. Staatsbrger der EU-Lnder und der Schweiz).

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.

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