Reisepass/Visum
bersicht
Deutschland
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
sterreich
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Schweiz
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Andere EU-Lnder
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Trkei
| Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja |
Hinweis
Schweden ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein,
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
sterreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identittskarte oder Reisepass.
Trken: Reisepass.
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Lnder und Schweiz.
(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die ber eine Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco verfgen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land ohne Verlassen des Transitbereiches am selben Tag (kein Aufenthalt ber Nacht) in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen und ber gltige Weiterreisepapiere verfgen, bentigen kein Transitvisum.
Schengen-Visum
Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den schwedischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.
Visaarten
Einreise- und Transitvisum.
Visagebhren
Anfragen an die zustndige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Gltigkeitsdauer
Anfragen an die zustndige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen.
(e) Visumgebhr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgeflltes Antragsformular.
Aufenthaltsgenehmigung
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt:Bis zu14 Tage. Abweichungen sind mglich.
Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Personalausweis
U. a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte fr touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten einreisen:
EU-Lnder (Dnemark und Finnlandnur bei direkter Einreise aus einem skandinavischen Land. Arbeitsaufnahme fr diese Lnder ohne Genehmigung gestattet.) und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Irland (Rep.) und Grobritannien).
Ausreichende Geldmittel
Visumpflichtige Reisende mssen ber ausreichende Geldmittel verfgen (370 SEK pro Tag. Weniger, wenn die Unterkunft schon bezahlt ist oder bei Privatbesuch.).
Verlngerung des Aufenthalts
EU-Brger und Schweizer, die sich lnger als 3 Monate visumfrei in Schweden aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zustndigen Verwaltungsbehrde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.
Einreise mit Haustieren
Fr Hunde und Katzen aus Norwegen bestehen keine Beschrnkungen.
Hunde und Katzen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt.
Vgel, die als Haustiere gehalten werden, knnen ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung eingefhrt werden.
Fr Hunde, Katzen und andere Kleinhaustiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:
Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden. Wird das Tier bei der Einreise fr krank befunden, muss es fr 120 Tage in Quarantne und anschlieend noch einmal fr 60 Tage zur isolierten Aufbewahrung.
Folgende Zusatzanforderungen gelten fr Schweden:
Es muss im Ausweis besttigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikrper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikrpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabstnden regelmig wieder geimpft wurde. Auerdem muss der Heimtierausweis ber eine Besttigung verfgen, dass das Tier 10 Tage vor der Einreise mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialitt gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde. Hunde mssen zudem gegen Hundestaupe geimpft sein.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten fr Schweden:
Es muss im Ausweis besttigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikrper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikrpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabstnden regelmig wieder geimpft wurde. Auerdem muss der Heimtierausweis ber eine Besttigung verfgen, dass das Tier 10 Tage vor der Einreise mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialitt gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde. Hunde mssen zudem gegen Hundestaupe geimpft sein.
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