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Länderinformationen Russische Föderation

Russische Föderation Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

Übersicht

Türkei Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Länder Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja
Schweiz Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja
Österreich Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja
Deutschland Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja
Hinweis

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur in Ausnahmefällen möglich ( z.B. Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss.

Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei touristischen Aufenthalten mindestens 6 Monate (Deutsche mindestens 3 Monate), bei Geschäftsreisen mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (abhängig vom Visum) oder eigener Reisepass.

Hinweis: Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder müssen auch im Visum des entsprechenden Elternteils eingetragen sein.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u. a. für Staatsbürger aller in der obigen Tabelle genannten Länder.



Hinweis: Fährschifftouristen unterliegen einer 72-stündigen Visafreiheit. Anmerkung: Bei der Einreise ist eine zweiteilige Migrationskarte auszufüllen; ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen (nicht Zollbehörden) bei der Einreise, der andere Teil von den Grenzkontrollorganen anlässlich der Ausreise einbehalten. Die Migrationskarte ist gut aufzubewahren.

Transit

Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende mit mindestens 6 Monate über den Aufenthalt gültigem Reisepass, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind.



Ist für die Weiterreise ein Flugzeug- oder Flughafenwechsel nötig, ist ein Transitvisum erforderlich.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Privat-/Besucher-, Mehrfach-, Dauer- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland und Österreich:

Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:

Einmalige Einreise:

35 € (reguläre Bearbeitung in 7-14 Arbeitstagen),

70 € (Bearbeitung in 3-4 Arbeitstagen).

Ein Transitvisum kann nur einmalig genutzt werden. Touristenvisa zur mehrmaligen Einreise werden nur ausgestellt, wenn der Reiseverlauf nachgewiesen wird.



Schweiz:

Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:

Einmalige, zweimalige und mehrmalige Einreise:

58 CHF (reguläre Bearbeitung in 4-20 Arbeitstagen),

116 CHF (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen). Staatsbürger der Türkei müssen die für sie geltenden Visumgebühren im zuständigen Konsulat erfragen.

Gültigkeitsdauer

Aufenthaltsdauer: Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Touristenvisa werden 24 Std. nach Ausstellungsdatum gültig.

Besucher-/Geschäftsvisum: Bis zu 3 Monate pro Halbjahr.

Transitvisum: Bis zu 10 Tage.

Antragstellung

Nur persönlich (nicht per Post) bei der zuständigen Botschaft/konsularischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden. Für die Beantragung von Arbeitsvisa in den Konsulaten Bonn, Frankfurt und Hamburg ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.



Türkische Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz können ihren Visumantrag dort einreichen.



Hinweis: Die strenge Konsularbezirksbindung des Generalkonsulats in München ist aufgehoben worden. Personen aus allen Bundesländern sowie europäische Antragsteller können ihre Visumanträge dort einreichen.

Antragstellung

Touristenvisum:

(a) 1 Antragsformular.

(b) 1 aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe.

(c) Reisepass (Gültigkeit s. Reisepass) mit mindestens einer freien Seite (Mehrfachvisa: mit zwei freien Seiten).

(d) Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters (vorgeschriebenes amtliches Dokument).

(e) Buchungsbeleg des Hotels zusammen mit der Akkreditierungsnummer des Hotels bzw. Nachweis einer Privatunterkunft.

(f) Deutsche und Österreicher: Krankenversicherungsnachweis von einem von den russischen Behörden anerkannten Versicherungsunternehmen (auch erhältlich in der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Berlin).

(g) Rückflugticket (Fotokopie).

(h) Visumgebühr (Zahlungsart je nach Konsulat verschieden).

(i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(j) Voucher des eigenen Reisebüros oder des russischen Reiseveranstalters.

(k) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:

Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)

oder

Nachweis von Wohneigentum

oder

Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie. Hinweis zum Touristenvisum: Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein. Privatreisevisum:

(a)-(c),

(d) Einladung durch das Innenministerium, das vom russischen Gastgeber besorgt wird.

(e) Eigenes Begleitschreiben mit genauen Angaben zur Reise.

(f) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:

Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)

oder

Nachweis von Wohneigentum

oder

Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie. Geschäftsvisum:

(a)-(j).

(k) Selbständig Erwerbstätige: Original und Kopie der Registrierung der eigenen Firma bzw.

Angestellte und Arbeiter: Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf Firmenpapier mit Angabe von Position des Arbeitnehmers, Monatsgehalt und Entsendung zur Dienstreise nach Russland.

(l) Für Geschäfts- und Dauervisa muss vom russischen Geschäftspartner eine förmliche, originale Einladung beim Innen- bzw. Außenministerium in Moskau beantragt werden. Nach Erhalt der Bestätigung aus Moskau kann das Visum abgeholt werden. Hinweis zur Einladung: Kulturschaffende, Wissenschaftler, Sportler und andere Berufsgruppen benötigen u. U. keine Einladung. Weitere Auskünfte dazu erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen. Transitvisum:

(a)-(c),

(d) Visum für das Land des Bestimmungsortes.

(e) Tickets für die ganze Reiseroute. Vom Reiseticket abhängig, bestätigte Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Einreisedokumente für das Zielland müssen vorgelegt werden. Transitreisende dürfen nur mit einem Transitvisum den Flughafen verlassen. Einreisevisum für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten:

(a)-(j).

(l) Aktueller negativer HIV-Test mit ärztlicher Bescheinigung (auch für Arbeits-, Geschäfts-, Technikervisa). Für Verwandten- oder Freundesbesuche muss man eine Einladung vorweisen können. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften. Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag notwendig.


Bearbeitungszeit

Drei bis 30 Tage, i.d.R. innerhalb von 7-14 Tagen.

Expressbearbeitung: 3-4 Werktage (derzeit in Bonn, Frankfurt und München nicht möglich). Die Antragstellung kann nicht früher als drei Monate vor Abreise und sollte spätestens zwei Wochen vor Einreise erfolgen (bei Touristengruppen spätestens 20 Tage vor Einreise). Nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Meldepflicht

Alle Reisenden, die sich länger als 7 Tage in der Russischen Föderation aufhalten, müssen sich durch ihr Hotel oder ihren Bürgen (Gastfamilie bzw. Geschäftspartner) bei der örtlichen Polizei registrieren lassen. Dazu sind der Reisepass mit Visum und die Migrationskarte (s. Visum) notwendig. Möglich ist auch die postalische Registrierung in Post-Filialen. Diese ist gebührenpflichtig. Bei jedem Ortswechsel mit einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss der Meldepflicht, die streng kontrolliert wird, erneut nachgekommen werden. Registrierungen können auch durch den russischen Partner des dt., öster. oder Schweizer Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat. Bei Arbeitsaufenthalten kann die Meldeanschrift der Sitz der russischen Firma/Organisation sein.

Verlängerung des Aufenthalts

Visumverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde, sowie ein Heimtierausweis benötigt. Hunde und Katzen müssen mindestens 30 Tage, aber nicht länger als 1 Jahr vor Abreise gegen Tollwut geimpf worden sein (Nachweis). Tauben dürfen nicht eingeführt werden. Anmerkung: Haustiere sind in russischen Hotels nicht gestattet


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