» Home  » Reiseinformationen Übersicht  » Reisepass & Visum Korea (Süd)
Tipps zum Thema Reisen
Navigation
Startseite
Reiseforum
Reiseberichte
Reise Themen
Länderinfos
Städteinfos
TV Tipps

Weitersagen
Disclaimer
Newsletter
Kontakt  


Weitere Infos
Umfangreiche Informationen über viele Städte der Welt
Flughafen Informationen

Suche:
 
Angebote
Mietwagen Korea (Süd) 
Flüge Korea (Süd)
Last Minute Reisen
Tipp: Reisen kombinieren
Kombinieren Sie Ihre Fernreise nach Ihren Wünschen



   

Länderinformationen Korea (Süd)

Korea (Süd) Reisepass & Visum


Hier erhalten Sie viele interessante Länder Informationen über Reisepass & Visum Korea (Süd). Wählen Sie die gewünschte Rubrik.

» Suchen Sie einen Flug nach Korea (Süd)?
Hier haben Sie die Möglichkeit die Tarife der verschiedenen Airlines zu vergleichen und online Flüge buchen
» Flüge Korea (Süd)

» Mietwagen für Korea (Süd) gesucht?
Erkunden Sie mit einem Mietwagen unabhängig die Gegend von Korea (Süd).
» Mietwagen Korea (Süd)

Reisepass/Visum

Übersicht

Türkei Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Länder Pass: Ja
Visa: Nein/1
Rückreiseticket: Ja
Schweiz Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Österreich Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Deutschland Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Hinweis

Advanced Passenger Information System (Apis):

Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.

Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Reisepass

Allgemein erforderlich. Alle Dokumente müssen bis zur Ausreise gültig sein (bei Einreise 6 Monate Gültigkeitsdauer empfehlenswert).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):



EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Portugal für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten; Slowenien nur für touristische Aufenthalte; Zypern nur für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen).

Visaarten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Working-Holiday- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken sind bis zu drei Monate von der Visumpflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluss, Marktforschung und An- bzw. Umbau der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgeld vor Ort ausgenommen.



Die Visumgebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige (ggf. unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland/Österreich/die Schweiz haben: Deutschland, Österreich und Schweiz

Touristenvisum:

- 30 US$ (oder Gegenwert in €/CHF, für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).

- 50 US$ (oder Gegenwert in €/CHF, für Aufenthalte von über 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).

- 80 US$ (oder Gegenwert in €/CHF, mehrmalige Einreise).

Gültigkeitsdauer

Vom Tag der Ausstellung maximal 3 Monate.

Antragstellung

Persönlich und u. U. postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge für eine Aufenthaltsgenehmigung sollten an das Immigration Office in Seoul gestellt werden. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen.

Bearbeitungszeit

Ca. 7-10 Arbeitstage. Für Langzeitaufenthalte mind. 1 Monat.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Meldepflicht

Ausländer, die sich länger als 91 Tage in Südkorea aufhalten wollen, müssen sich bei der Einreise biometrisch registrieren lassen (Foto und Fingerabrdücke). Ab 1. Januar 2012 gilt dies für alle Reisenden, unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer. Ausgenommen sind Minderjährige unter 17 Jahren und Inhaber von Diplomatenpässen.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen und Hunde, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden, besteht nur dann keine Quarantänepflicht, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird (bis zu 10 Tage vor Abreise ausgestellt worden sein). Für Tiere im Alter von unter 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bescheinigen, dass das Tier gesund ist. Für Tiere im Alter von über 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bestätigen, dass das Tier mindestens 30 Tage und höchsten 6 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Es dürfen maximal 4 Katzen oder Hunde eingeführt werden. Sollen mehr Tiere eingeführt werden, muss ein Antrag beim koreanischen Quarantäneamt am Flughafen gestellt werden.



Die Einfuhrgenehmigung für Vögel sind von Land zu Land unterschiedlich. Nähere Auskünfte erteilt das koreanische Quarantäneamt.


» Flughafen Afrika    » Flughafen Australien    » Flughafen Europa   » Flughafen Nordamerika
» Flughafen Indischer Subkontinent   » Flughafen Naher Osten   » Flughafen Karibik