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Länderinformationen China (Volksrepublik) Hongkong (China)

China (Volksrepublik) Hongkong (China) Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

Übersicht

Deutschland Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Österreich Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Schweiz Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Länder Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Türkei Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Bei Transitreisen über Hongkong in andere südostasiatische Länder muss der Pass am Tag der Weiterreise noch mehr als sechs Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass für Kinder unter 12 Jahren oder eigener Reisepass.

Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):



EU-Länder (Großbritannien: 6 Monate), Schweiz und Türkei.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.

Visagebühren

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die chinesischen konsularischen Vertretungen oder an das Hongkong Immigration Department (Kontaktadresse s. Antragstellung).

Gültigkeitsdauer

Aufenthaltsvisum i.d.R. 3 Monate (aber bis zu 6 Monaten möglich), abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.

Antragstellung

Persönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11, Internet: www.immd.gov.hk).

Antragstellung

Besuchervisum:

(a) 1 Antragsformular.

(b) 1 Passfoto.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.

(d) Rückflugticket.

(e) Nachweis über Hotelbuchung.

(f) ggf. Arbeitsvertrag der Firma in Hongkong oder Studiennachweis der Universität.

(g) ggf. Kopie der noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(h) Gebühr (in bar bei Antragstellung). Geschäftsvisum zusätzlich:

(i) Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Hongkong.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne Weiteres ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, in Deutschland 6-10 Wochen, in Österreich etwa 2-6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.

Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz (Agriculture, Fisheries and Conservation Department, Import and Export Division, 5th Floor, Cheung Sha Wan Government Offices, 303 Cheung Sha Wan Road, Kowloon, Hongkong SAR, Tel.: (00852) 18 23.) in Hongkong beantragt werden. Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf. Weiterhin erforderlich ist ein implantierter Microchip und ein Impfzertifikat (Hunde: Tollwut, Parvovirose, Hundestaupe, Hepatitis. Katzen: Tollwut, Panleukopenie, Katzenschnupfen.). Bei der Einfuhr muss nachgewiesen werden, dass das Tier während der letzten 6 Monate im Heimatland war und dort während dieser Zeit keine Tollwutfälle aufgetreten sind.



Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.


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