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Länderinformationen China (Volksrepublik) Hongkong (China)

China (Volksrepublik) Hongkong (China) Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Deutschland Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
sterreich Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Schweiz Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Lnder Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Trkei Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gltig sein.

Bei Transitreisen ber Hongkong in andere sdostasiatische Lnder muss der Pass am Tag der Weiterreise noch mehr als sechs Monate gltig sein.

Einreise mit Kindern



Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass fr Kinder unter 12 Jahren oder eigener Reisepass.

Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gltigkeit nutzbar.



sterreicher: Eigener Reisepass.



Schweizer: Eigener Reisepass.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):



EU-Lnder (Grobritannien: 6 Monate), Schweiz und Trkei.

Transit

Transitreisende, die mit dem nchsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen, bentigen kein Visum.

Visagebhren

Abhngig von der Nationalitt des Antragstellers. Anfragen an die chinesischen konsularischen Vertretungen oder an das Hongkong Immigration Department (Kontaktadresse s. Antragstellung).

Gltigkeitsdauer

Aufenthaltsvisum i.d.R. 3 Monate (aber bis zu 6 Monaten mglich), abhngig von der Nationalitt des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.

Antragstellung

Persnlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11, Internet: www.immd.gov.hk).

Antragstellung

Besuchervisum:

(a) 1 Antragsformular.

(b) 1 Passfoto.

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gltig ist und mindestens eine freie Seite enthlt.

(d) Rckflugticket.

(e) Nachweis ber Hotelbuchung.

(f) ggf. Arbeitsvertrag der Firma in Hongkong oder Studiennachweis der Universitt.

(g) ggf. Kopie der noch mindestens sechs Monate gltigen Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung fr Deutschland, sterreich oder die Schweiz.

(h) Gebhr (in bar bei Antragstellung). Geschftsvisum zustzlich:

(i) Einladungsschreiben des Geschftspartners in Hongkong.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne Weiteres ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, in Deutschland 6-10 Wochen, in sterreich etwa 2-6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden mssen ausreichende Geldmittel fr die Dauer des Aufenthalts nachweisen.

Einreise mit Haustieren

Fr alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes fr Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz (Agriculture, Fisheries and Conservation Department, Import and Export Division, 5th Floor, Cheung Sha Wan Government Offices, 303 Cheung Sha Wan Road, Kowloon, Hongkong SAR, Tel.: (00852) 18 23.) in Hongkong beantragt werden. Bei der Einreise muss auerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf. Weiterhin erforderlich ist ein implantierter Microchip und ein Impfzertifikat (Hunde: Tollwut, Parvovirose, Hundestaupe, Hepatitis. Katzen: Tollwut, Panleukopenie, Katzenschnupfen.). Bei der Einfuhr muss nachgewiesen werden, dass das Tier whrend der letzten 6 Monate im Heimatland war und dort whrend dieser Zeit keine Tollwutflle aufgetreten sind.



Die Quarantnepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise ber 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, sterreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.

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