S. Dnemark.
Hinweis: Staatsbrger, die im Normalfall auch mit Personalausweis/Identittskarte nach Dnemark einreisen knnen, bentigten u. U. fr die Einreise nach Grnland einen Reisepass. Informationen erteilen die Fluggesellschaften.
Wer das militrische Sperrgebiet um die Thule Airbase/Pittuffik besuchen mchte, braucht eine Sondergenehmigung, die bei den dnischen Botschaften oder direkt beim dnischen Auenministerium beantragt werden kann.
Anschrift des Auenministeriums:
Asiatisk Plads 2, DK-1448 Kbenhavn.
Tel: 33 92 00 00. Internet:
www.um.dk.
Eine Informationsmappe kann ebenfalls dort angefordert werden.
Dnische Staatsangehrige sollten sich an das Ministerium fr Grnland (Kopenhagen) wenden. Eine rechtzeitige Beantragung ist ratsam.
Personen, die ohne diese Genehmigung angetroffen werden, knnen umgehend des Landes verwiesen werden.
Wer Berge oder Gletscher im Inneren des Landes besteigen, den Nationalpark besuchen oder geologische bzw. archologische Forschungen ausfhren will, bentigt ebenfalls eine Sondergenehmigung. Die Beantragung der Sondergenehmigungen muss mindestens 3 Monate vor der Reise gestellt werden. Antrge gehen an die
Danish Agency for Science, Technology and Innovation
Bredgade 40 DK-1260 Kbenhavn.
Tel: 35 44 62 00.
Internet:
www.dpc.dk.