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Irak Reisewarnungen


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Reise- und Sicherheitsinformationen

Irak

Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:

Stand: 28.10.2011

Unverändert gültig seit: 22.10.2011

Reisewarnung Vor touristischen Reisen nach Irak wird gewarnt. Sie sind aufgrund der prekären Sicherheitslage und den damit verbundenen Einschränkungen für die freie Bewegung von Touristen derzeit nicht möglich. Für die Region Kurdistan-Irak gilt diese Reisewarnung nur eingeschränkt (s.u.). Für nichttouristische Reisen nach Irak gilt: Auch wenn sich die Sicherheitslage in den vergangenen beiden Jahren kontinuierlich entspannt hat, bleibt der Aufenthalt in Teilen des Landes gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet; deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich nicht auf Dauer in Irak aufzuhalten. Es wird empfohlen, sich bei Reisen in den Irak möglichst schon vor Abreise mit der Botschaft Bagdad in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (https://service.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action) einzutragen. Nichttouristische Aufenthalte können in Betracht gezogen werden, wenn bereits bei der Planung die regional unterschiedliche Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden und die Reise auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt wird. Auf dieser Grundlage sind derzeit Reisen in ausgewählte Bezirke der Hauptstadt Bagdad und nach Basra möglich. In der Region Kurdistan-Irak gilt die Reisewarnung aufgrund der vergleichsweise guten Sicherheitslage nur eingeschränkt. Aufenthalte können hier nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden. Wegen der türkischen Militäroperation gegen Stellungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK wird vor Reisen in das unmittelbare türkisch-irakische Grenzgebiet gewarnt. Auch an der Grenze zwischen Iran und der Region Kurdistan-Irak kann es zu Auseinandersetzungen zwischen der PKK-Schwesterorganisation PJAK und Kräften des iranischen Militärs kommen. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts sind u.a.: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Fahren im Konvoi, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Jedes einzelne Fahrtziel sollte die Zustimmung des begleitenden Sicherheitspersonals finden. Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Jede Reise nach Irak erfolgt auf eigene Verantwortung. Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht insbesondere in bestimmten Bezirken der Hauptstadt Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim, wo monatlich noch immer zahlreiche Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben kommen. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil. In diesen Gebieten geht eine besondere Gefährdung von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden dort immer wieder statt. Einige Bezirke der Hauptstadt Bagdad waren auch im Jahr 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es insbesondere in oben genannten Gebieten täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Das Risiko von Entführungen ist dort unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet. Wer nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte daher unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Über Fahrten in andere Stadtteile kann nur vor Ort mit den jeweils kontraktierten Sicherheitskräften entschieden werden. Das kann im Einzelfall auch die kurzfristige Absage einer einzelnen Fahrt zur Folge haben. Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen. In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Die Reisewarnung gilt hier nur eingeschränkt. Aufenthalte in der Region Kurdistan-Irak können nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten auch auf Dauer und ohne Hinzuziehung eines professionellen Sicherheitskonzepts in Betracht gezogen werden. Seit Februar 2011 finden in Sulaymaniya immer wieder Demonstrationen statt. Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, bei Bewegungen in Stadtgebieten erhöhte Vorsicht und Zurückhaltung zu üben und Demonstrationen weitläufig zu meiden. Wegen der türkischen Militäroperation gegen Stellungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK wird vor Reisen in das unmittelbare türkisch-irakische Grenzgebiet gewarnt. Auch an der Grenze zwischen Iran und der Region Kurdistan-Irak kann es zu Auseinandersetzungen zwischen der PKK-Schwesterorganisation PJAK und Kräften des iranischen Militärs kommen. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten. Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.


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