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Länderinformationen Tschechische Republik

Tschechische Republik Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Andere EU-Lnder Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja
Hinweis

Die Tschechische Republik ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen fr Reisende keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein,

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. sterreicher: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepass.



Schweizer: Identittskarte oder eigener Reisepass.



Trken: Reisepass.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder:



(a) EU-Lnder und Schweiz.

(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine gltige Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende bentigen kein Transitvisum, wenn sie am selben Tag von einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, ohne den Transitraum zu verlassen, und ber gltige Weiterreisepapiere verfgen.



U.a. trkische Staatsangehrige knnen von dieser Transiterleichterung nur Gebrauch machen, wenn sie ber eine gltige Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengenland oder die USA verfgen.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Visaarten

Einreisevisum (Kurzzeit- oder Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.

Visagebhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Kurzzeitvisum: Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisepass),der noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltigist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Aufenthaltsgenehmigung

Ausknfte erteilt entweder die fr den bisherigen Wohnort zustndige tschechische Auslandsvertretung oder die fr den Aufenthaltsort in der Tschechischen Republik zustndige Dienststelle der Auslnderpolizei. Antrge auf eine "Aufenthaltserlaubnis-EG" knnen auf der Internetseite des tschechischen Innenministeriums (www.mvcr.cz) heruntergeladen werden.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Personalausweis

U. a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen (alle Reisedokumente mssen mit einem Lichtbild versehen sein): EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark, Grobritannienund Irland (Rep.)).

Ausreichende Geldmittel

(a) Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Brger: Europische Krankenversicherungskarte. Zustzliche Reiserckholversicherung empfohlen.)

(b) Ausreichende Geldmittel fr den Aufenthalt (Bargeld, Reiseschecks, Kreditkarten, Hotelvoucher, ggf. Bahn- oder Flugtickets etc.)

Meldepflicht

EU-Brger, die sich lnger als 90 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht von der zustndigen Verwaltungsbehrde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Visumpflichtige Reisende mssen sich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft polizeilich anmelden. Von der Visumpflicht befreite Reisende (auer EU-Brger) mssen sich innerhalb von 30 Tagen melden.

Einreise mit Haustieren

Fr Tiere aus allen Lndern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierrztlichen Verwaltung bentigt, wenn das Tier lnger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.



Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten
bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt. Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zustzlichen Vorschriften:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.

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