Reisepass/Visum
bersicht
Deutschland
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
sterreich
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Schweiz
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Andere EU-Lnder
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Trkei
| Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja |
Hinweis
Die Tschechische Republik ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen fr Reisende keine Ausweiskontrollen mehr.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein,
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
sterreicher: Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identittskarte oder eigener Reisepass.
Trken: Reisepass.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder:
(a) EU-Lnder und Schweiz.
(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine gltige Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende bentigen kein Transitvisum, wenn sie am selben Tag von einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, ohne den Transitraum zu verlassen, und ber gltige Weiterreisepapiere verfgen.
U.a. trkische Staatsangehrige knnen von dieser Transiterleichterung nur Gebrauch machen, wenn sie ber eine gltige Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengenland oder die USA verfgen.
Schengen-Visum
Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Visaarten
Einreisevisum (Kurzzeit- oder Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.
Visagebhren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Gltigkeitsdauer
Kurzzeitvisum: Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Antragstellung
Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisepass),der noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltigist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen.
(e) Visumgebhr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgeflltes Antragsformular.
Aufenthaltsgenehmigung
Ausknfte erteilt entweder die fr den bisherigen Wohnort zustndige tschechische Auslandsvertretung oder die fr den Aufenthaltsort in der Tschechischen Republik zustndige Dienststelle der Auslnderpolizei. Antrge auf eine "Aufenthaltserlaubnis-EG" knnen auf der Internetseite des tschechischen Innenministeriums (
www.mvcr.cz) heruntergeladen werden.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Personalausweis
U. a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen (alle Reisedokumente mssen mit einem Lichtbild versehen sein):
EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark, Grobritannienund Irland (Rep.)).
Ausreichende Geldmittel
(a) Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Brger: Europische Krankenversicherungskarte. Zustzliche Reiserckholversicherung empfohlen.)
(b) Ausreichende Geldmittel fr den Aufenthalt (Bargeld, Reiseschecks, Kreditkarten, Hotelvoucher, ggf. Bahn- oder Flugtickets etc.)
Meldepflicht
EU-Brger, die sich lnger als 90 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht von der zustndigen Verwaltungsbehrde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.
Visumpflichtige Reisende mssen sich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft polizeilich anmelden. Von der Visumpflicht befreite Reisende (auer EU-Brger) mssen sich innerhalb von 30 Tagen melden.
Einreise mit Haustieren
Fr Tiere aus allen Lndern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierrztlichen Verwaltung bentigt, wenn das Tier lnger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zustzlichen Vorschriften:
Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.
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