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Länderinformationen Polen

Polen Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Lnder Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Polen ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen fr Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Vosumgltigkeit hinaus gltig sein und ber zwei leere Seiten verfgen. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder Personalausweis sterreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder Personalausweis.



Schweizer: Eigener Reisepass oder Identittskarte.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Lnder und Schweiz.

(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine gltige Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nchsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und ber alle ntigen Weiterreisepapiere verfgen, bentigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Visaarten

Einreisevisum (Kurz- und Langzeitvisum), Transit- und Flughafentransitvisum.

Visagebhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

6 Monate ab Ausstellungsdatum.

Einreisevisum: bis zu 90 Tagen Aufenthalt.

Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt.

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Bearbeitungszeit

Bis zu 14 Werktage, in Einzelfllen auch lnger.

Personalausweis

U. a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen: EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark,Grobritannienund Irland (Rep.)).

Ausreichende Geldmittel

Reisende mssen ber ausreichende finanzielle Mittel fr die Dauer ihres Aufenthalts verfgen. Als Besttigung ber die Hhe der zur Verfgung stehenden finanziellen Mitteln zum Bestreiten der Einreise- und Aufenthaltskosten (z. B. fr Touristen 100 Zl pro Tag; fr einen Aufenthalt bis zu 3 Tagen mindestens 300 Zl, mit bezahltem Aufenthalt, z.B. Hotelbuchung 20 Zl pro Tag, aber nicht weniger als 100 Zl) gelten Bargeld, Reiseschecks, Bescheinigung aus einem Geldinstitut oder eine in Polen im Wojewodschaftsamt registrierte Einladung.

Meldepflicht

Auslnder (auch EU-Brger), die sich zu Besuch in Polen aufhalten, mssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der rtlichen Meldebehrde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen mssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehrde begeben und die Anmeldung dort erledigen.

Dokumente bei der Einreise

Ausreichende Geldmittel.

Verlngerung des Aufenthalts

EU-Brger und Schweizer, die sich lnger als 3 Monate in Polen aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zustndigen Verwaltungsbehrde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

Einreise mit Haustieren

Die Einfuhr von Papageien ist untersagt. In speziellen Fllen kann eine Sondergenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden. Vgel aus Lndern, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist, drfen nicht eingefhrt werden.



Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt. Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zustzlichen Vorschriften:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt, das nicht lter als 3 Tage ist. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.

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