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Länderinformationen Norwegen

Norwegen Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Andere EU-Lnder Pass: 1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Norwegen ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er whrend des Aufenthalts gltig sein. Personalausweis/Identittskarte

U. a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen als Touristen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen: EU-Lnder (Dnemark nur bei direkter Einreise aus einem skandinavischen Land) und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Bulgarien, Lettland, Irland (Rep.), Rumnien und Zypern).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder eigener Reisepass oder Personalausweis bei Einreise als Tourist.

Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gltigkeit nutzbar.



sterreicher: Personalausweis bei der Einreise als Tourist oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.



Schweizer:
Identittskarte bei der Einreise als Tourist oder eigener Reisepass.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Lnder und Schweiz;

(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den norwegischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.

Visaarten

Einreise-, Transitvisum.

Visagebhren

Anfragen an die zustndige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden belgischen Arzt oder in einem belgischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Aufenthaltsgenehmigung

EU-Brger und Staatsangehrige der EEA-Lnder, die sich lnger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, mssen sich bei der zustndigen norwegischen Polizeidiensstelle anmelden. Ein Teil der Registrierung kann vorab auf der Internetseite der Auslnderbehrde (Internet: www.udi.no) erfolgen. Ausknfte erteilen auch die zustndigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel

Auslnder mssen ber ausreichende Geldmittel verfgen (500 Nkr pro Tag).

Einreise mit Haustieren



Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere mssen entweder mit einer Ttowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Zustzlich muss eine Blutprobe mit einer Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikrper von mindestens 0,5 IE/ml vorgelegt werden. Auerdem muss eine Bandwurmbehandlung mit Praziquantel innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr durchgefhrt und innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr wiederholt und im Pass vom Tierarzt eingetragen werden.

Fr Tiere, die aus Lndern mit urbaner Tollwut kommen, ist eine Quarantne von 4 Monaten Pflicht. Die Tiere mssen mindestens 30 Tage vor ihrer Ankunft beim Amtstierarzt (Norwegisches Amt fr Tiergesundheit (Statens Dyrehelsetilsyn, Postfach Ullevaalsveien 68, N-0454 Oslo, Tel: (+47) 22 24 19 40) angemeldet werden.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus Schweden bestehen keine Einschrnkungen.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus allen brigen Lndern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:

Eine Quarantne von 4 Monaten ist Pflicht. Die Tiere mssen mindestens 30 Tage vor ihrer Ankunft beim Norwegisches Amt fr Tiergesundheit (s. o.) gemeldet werden.

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