Reisepass/Visum
bersicht
Trkei
| Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja |
Andere EU-Lnder
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Schweiz
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
sterreich
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Deutschland
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Hinweis
Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens .
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflciht noch 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis, Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
sterreicher: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Pass eines begleitenden Elternteils von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identittskarte oder eigener Reisepass.
Trken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjhrige unter 17 Jahren sollten eine schriftliche Einverstndniserklrung der Eltern/Sorgeberechtigten mitfhren.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder:
(a) EU-Lnder und Schweiz.
(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine gltige Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco sowie einen noch mindestens 3 Monate ber den Aufenthalt hinaus gltigen Reisepass besitzen (Aufenthalt in den Niederlanden darf 90 Tage in einem Gesamtzeitraum von 180 Tagen nicht berschreiten).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nchsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, ber gltige Weiterreisepapiere verfgen und den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum.
Schengen-Visum
Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den niederlndischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.
Visaarten
Einreise- und Transitvisum.
Visagebhren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Gltigkeitsdauer
Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tage. Transitvisum: bis zu 5 Tage.
Antragstellung
Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate berdie Visumgltigkeithinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen.
(e) Visumgebhr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgeflltes Antragsformular.
Aufenthaltsgenehmigung
Nhere Ausknfte erteilt das niederlndische Einwanderungs- und Einbrgerungsamt:
Immigratie- en Naturalisatiedienst
Afdeling Voorlichting, Postbus 3211, NL-2280 GE Rijswijk
Tel: (31) 208 89 30 45 (Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr)
Internet:
www.ind.nl
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Personalausweis
U.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen:
EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark, Grobritannien, Irland (Rep.), Portugal und Zypern).
Anmerkung: Von Betreibern ffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie auf Flughfen wird oft ein Reisepass verlangt.
Hinweis: In den Niederlanden besteht fr Personen ab 14 Jahren Ausweispflicht.
Ausreichende Geldmittel
Visumpflichtige Reisende mssen ber ausreichende Geldmittel verfgen.
Verlngerung des Aufenthalts
Ein Antrag auf Verlngerung eines Visums kann nur bei der Auslnderbehrde im Aufenthaltsort gestellt werden. Das Visum kann nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt drei Monaten verlngert werden. Eine diese drei Monate berschreitende Verlngerung wird in sehr besonderen Ausnahmefllen gewhrt. In diesem Fall beschrnkt sich das Visum ausschlielich auf die Niederlande und die Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Verlngerung des Visums ist gebhrenpflichtig.
EU-Brger, die sich lnger als 3 Monate in den Niederlanden aufhalten mchten, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zustndigen Verwaltungsbehrde besttigen lassen. Unter Umstnden ist dazu der Reisepass erforderlich
Einreise mit Haustieren
Fr Papageien und Sittiche aus allen Lndern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis bentigt. Pro Person drfen bis 2 Vgel eingefhrt werden, die aber nicht auf der Liste der geschtzten Vogelarten stehen drfen.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:
Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.
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