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Länderinformationen Finnland

Finnland Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Lnder Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Finnland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss beiVisumpflicht noch mindestans 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er whrend des Aufenthalts gltig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. sterreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.



Schweizer: Identittskarte oder Reisepass.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjhrige sollten eine amtlich beglaubigte Einverstndniserklrung des/der Sorgeberechtigten mitfhren.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:



(a) EU-Lnder und Schweiz.

(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine gltige Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den finnischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.

Visaarten

Einreisevisum (Kurzzeit- oder Langzeitvisum), Transit- und Flughafentransitvisum.

Visagebhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Kurzzeitvisum: 3 Monate. Transitvisum: max. 5 Tage.

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Aufenthaltsgenehmigung

Visumpflichtige Reisende: Antrge an die zustndigen konsularischen Vertretungen. Eine Aufenthaltsgenehmigung wird bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten verlangt. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sollten rechtzeitig beantragt werden.



EU-Brger, die schon in Finnland sind und sich lnger als 3 Monate in Finnland aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zustndigen finnischen Verwaltungsbehrde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass ntig. Eine Arbeitsaufnahme ist fr EU-Brger laut EU-Regelung ohne Genehmigung mglich. Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung kann auch vorab bei der zustndigen konsularischen vertretung Finnlands beantragt werden.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Personalausweis

U. a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen als Touristen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen: EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahme: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Grobritannien und Irland (Rep.)).

Meldepflicht

S. Aufenthaltsgenehmigung.

Einreise mit Haustieren

Fr Vgel aus allen Lndern wird pro Tier eine Einfuhrerlaubnis bentigt, die beim finnischen Ministerium fr Land- und Forstwirtschaft (Tel: +358 (09) 160 01. Internet: www.mmm.fi) erhltlich ist. Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt. Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.

Folgende Zusatzanforderungen gelten fr Finnland:

Es muss im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gem den bergangsbestimmungen) besttigt werden, dass das Tier ab dem 3. Lebensmonat max. 30 Tage vor der Einreise mit einer auf Basis von Praziquantel oder Epsiprantel hergestellten Arzneispezialitt gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde. Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus Norwegen und Island gelten keine Beschrnkungen. Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.

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