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Länderinformationen Dõnemark

Dõnemark Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Andere EU-Lnder Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Trkei Pass: Ja
Visa: 1
Rückreiseticket: Ja
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Dnemark ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass

Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein. Aktueller Hinweis: Die im Frhjahrim innereuropischen Reiseverkehr eingefhrten Zollkontrollen sollen nach dem nchsten Regierungswechsel wieder wegfallen. Reisende mssen bis dahin mit stichprobenartigen Kontrollen bei der Grenzberquerung rechnen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass. sterreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (in Begleitung dieses Elternteils).



Schweizer: Identittskarte oder Reisepass.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehrige folgender Lnder fr Aufenthalte von bis zu 3 Monaten: (a) EU-Lnder und Schweiz.

(b) [2] Trkische Staatsangehrige mit gltiger Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco.

Transit

Transitpassagiere, die aus einem Nicht-Schengenland am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen und den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbrger einiger Lnder, die auf jeden Fall ein Transitvisum bentigen. Weitere Ausknfte erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dnischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.

Visaarten

Einreise-, Transitvisum.

Visagebhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalitt.

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Gebhr. (f) 1 biometrisches Passfoto. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Aufenthaltsgenehmigung

Visumpflichtige Reisende: Fr Aufenthalte ber 3 Monate erforderlich. Zu beantragen vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Herkunftslandes.



EU-Brger und Schweizer, die sich lnger als 3 Monate in Dnemark aufhalten wollen, mssen sich bei der zustndigen Verwaltungsbehrde melden, um die notwendige Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechtes einzuholen. Mglicherweise ist dazu der Reisepass erforderlich.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: ca. 5-12 Arbeitstage.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Personalausweis

U. a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen fr einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen: EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Grobritannien, Irland (Rep.), Lettland und Litauen). Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fllen ratsam, einen Reisepass mitzufhren, z.B. bei Weiterreise nach Grnland oder auf die Frer, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt. Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden. Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der EU-Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden. Der Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Farer Inseln ist verboten. Einfuhrgenehmigungen fr Grnland werden sehr restriktiv behandelt. Anmerkung: Vgel aus Lndern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, drfen nicht eingefhrt werden. Hinweis: Hunde der Rassen Pitbull-Terrier und Tosa sowie Hunde aus Kreuzungen mit diesen Rassen drfen nicht nach Dnemark verbracht werden. Des Weiteren besteht Leinenpflicht fr alle Hunde ganzjhrig in Wldern und von April bis September an Strnden.

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