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Länderinformationen Dänemark

Dänemark Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

Übersicht

Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Andere EU-Länder Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Türkei Pass: Ja
Visa: 1
Rückreiseticket: Ja
Österreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Dänemark ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass

Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein. Aktueller Hinweis: Die im Frühjahr im innereuropäischen Reiseverkehr eingeführten Zollkontrollen sollen nach dem nächsten Regierungswechsel wieder wegfallen. Reisende müssen bis dahin mit stichprobenartigen Kontrollen bei der Grenzüberquerung rechnen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (in Begleitung dieses Elternteils).



Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten: (a) EU-Länder und Schweiz.

(b) [2] Türkische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco.

Transit

Transitpassagiere, die aus einem Nicht-Schengenland am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger einiger Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Visaarten

Einreise-, Transitvisum.

Visagebühren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. (e) Gebühr. (f) 1 biometrisches Passfoto. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Aufenthaltsgenehmigung

Visumpflichtige Reisende: Für Aufenthalte über 3 Monate erforderlich. Zu beantragen vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Herkunftslandes.



EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Dänemark aufhalten wollen, müssen sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde melden, um die notwendige Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechtes einzuholen. Möglicherweise ist dazu der Reisepass erforderlich.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: ca. 5-12 Arbeitstage.

Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Personalausweis

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland und Litauen). Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen, z.B. bei Weiterreise nach Grönland oder auf die Färöer, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der EU-Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden. Der Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Faröer Inseln ist verboten. Einfuhrgenehmigungen für Grönland werden sehr restriktiv behandelt. Anmerkung: Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden. Hinweis: Hunde der Rassen Pitbull-Terrier und Tosa sowie Hunde aus Kreuzungen mit diesen Rassen dürfen nicht nach Dänemark verbracht werden. Des Weiteren besteht Leinenpflicht für alle Hunde ganzjährig in Wäldern und von April bis September an Stränden.


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