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Belgien Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Andere EU-Lnder Pass: Ja/1/2
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Trkei Pass: Ja
Visa: 3
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Ja/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Ja/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Ja/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Belgien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinausgltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er whrend des Aufenthalts gltig sein. Der Reisepass von sterreichischen und Schweizer Staatsbrgern darf seit maximal 5 Jahren und von deutschen Staatsbrgern seit maximal 1 Jahr abgelaufen sein (Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften knnen hiervon abweichen.) Personalausweis/Identittskarte

[1]
Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mitgltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen: EU-Lnder und Schweiz ([2] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsbrger von Dnemark, Grobritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen und Zypern.). Hinweis: In Belgien besteht Ausweispflicht.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass. sterreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass fr Kinder unter 12 Jahren, wenn sie im Pass eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind und sie von diesem Elternteil begleitet werden. (Hinweis: Ab dem 26. Juni 2012 bentigen alle Kinder, die verreisen wollen, ein eigenes Reisedokument.)



Schweizer:
Identittskarte oder Reisepass oder Kinderausweis fr Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr).



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung:
Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:



(a) EU-Lnder und Schweiz;

(c) [3] Trkische Staatsangehrige, die eine gltige Aufenthaltsgenehmigung fr Monaco oder fr ein Schengen-Land besitzen.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.

Visaarten

Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum, Besuchsvisum (Touristen- oder Geschftsvisum).

Visagebhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Unterschiedlich. Eine Verlngerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden belgischen Arzt oder in einem belgischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. Die bernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gltig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Brge die belgische Staatsangehrigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Belgien aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einknfte und die Zahlungsfhigkeit des Brgen besttigen.. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer Auslandsreisekrankenversicherung ist, die die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung bernimmt. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten und eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Gebhr in bar. Bei postalischer Antragstellung ist die Gebhr sowie zustzliche Bearbeitungsgebhren bei Erhalt der Postsendung mit dem visierten Pass in bar zu zahlen. (f) 2 biometrische Passfotos. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular. Bei Genehmigung des Schengen-Visums ist fr dessen Ausstellung der Nachweis eines Rck- oder Weiterreisetickets erforderlich.

Aufenthaltsgenehmigung

EU-Brger, die sich lnger als 3 Monate in Belgien aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zustndigen Verwaltungsbehrde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass ntig. Ausknfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Meldepflicht

Fr bestimmte auslndische Arbeitnehmer, Geschftsreisende, Praktikanten und Selbststndige (auch EU-Brger), die nur vorbergehend oder teilweise in Belgien ttig sind (mehr als fnf Arbeitstage pro Monat) und nicht der belgischen Sozialversicherung unterliegen, besteht vor Aufnahme der Ttigkeit die LIMOSA-Meldepflicht, die online auf www.limosa.be vorgenommen werden kann.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf maximal 5 Tiere beschrnkt. Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden. Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden. Fr Wellensittiche und Papageien aus EU-Lndern ist ein vom zustndigen Veterinramt ausgestelltes Gesundheitszertifikat notwendig, das maximal 2 Monate alt sein darf.

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