Reisepass/Visum
bersicht
Trkei
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Andere EU-Lnder
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Schweiz
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
sterreich
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Deutschland
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gltig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass oderPersonalausweis oder eigener Reisepass (empfohlen).
sterreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Identittskarte oder eigener Reisepass (empfohlen).
Trken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen fr eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen (Verlngerungsmglichkeit vor Ort bei der Auslnderbehrde der rtlichen Polizeidienststelle u. U. mglich) sind u.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder:
EU-Lnder, Schweiz und Trkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, ber gltige Papiere fr die Weiterreise verfgen und den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum.
Visaarten
Geschfts-, Touristen-, Einzel-, Zweifach- und Mehrfachvisum.
Visagebhren
Unterschiedlich, je nach Nationalitt des Antragstellers.
Gltigkeitsdauer
Visumfreier Aufenthalt von max. 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Antragstellung
Persnlich. Die Abholung des visierten Reisepasses muss ebenfalls persnlich erfolgen.
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gltig ist (Vorlage bei Abholung des Visums).
(c) 1-2 aktuelle Passfotos.
(d) notariell beglaubigtes Schreiben der Firma bzw. der Verwandten oder Freunde mit Angabe des Namens, der Anschrift und der Reisepassnummer des Reisenden sowie der Besttigung, dass fr den Reisenden whrend seines Aufenthalts gehaftet wird.
(e) andere Dokumente und Unterlagen als Nachweis fr den Zweck der Reise.
Aufenthaltsgenehmigung
Bei geplanten Aufenthalten ber 90 Tagen muss bei der Auslnderbehrde der rtlichen Polizeidienststelle eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Ausknfte erteilen auch die zustndigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
Ca. 3 Wochen.
Personalausweis
[1] Staatsbrger der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz drfen fr Aufenthalte von bis zu 90 Tagen grundstzlich auch mit Personalausweis/Identittskarte einreisen, ein Reisepass ist jedoch in jedem Falle vorzuziehen.
Ausreichende Geldmittel
Auslnder mssen whrend ihres Aufenthalts ber ausreichende Geldmittel verfgen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die fr die Einreise erforderlich sind, knnen dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Wer sich lnger als 30 Tage im Land aufhalten mchte, muss sich vor Ablauf dieser Frist bei der Auslnderbehrde der rtlichen Polizeidienststelle melden.
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