Reisepass/Visum
bersicht
Trkei
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja |
Andere EU-Lnder
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Schweiz
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
sterreich
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Deutschland
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig sein (Deutsche Staatsbrger: 1 Monat ber die Ausreise hinaus).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
sterreicher: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Trken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Bei Visumpflicht bentigen Kinder entweder ein eigenes Visum oder mssen im Visum eines Elternteils eingetragen sein. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, werden auch im elterlichen Visum eingetragen.
Achtung: Fr Minderjhrige unter 17 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils in englischer Sprache dem Antrag beigelegt/mitgefhrt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr einen nicht verlngerbaren touristischen oder geschftlichen Aufenthalt von maximal 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
EU-Lnder und Schweiz (Briten mit dauerhaften Wohnsitz in Grobritannien: 6 Monate. Staatsbrger von Portugalmssen zur visumfreien Einreise nachweisen, dass sie ein Recht auf dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben.).
Transit
Ansonsten visumpflchtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nchsten Anschluss direkt von Neuseeland nach Australien weiterfliegen, ber alle ntigen Reisedokumente (Visum!) und ber reservierte Sitzpltze verfgen sowie den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum. In allen anderen Fllen ist ein Transitvisum notwendig.
Kein Transitvisum bentigen von der Visumpflicht befreite Reisende.
Visaarten
U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur fr Personen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehrigkeit besitzen. Fr sterreichische und Schweizer Brger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen unter
www.immigration.govt.nz).
Visagebhren
Deutschland und sterreich
Deutsche und sterreichische Staatsbrger brauchen fr einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Fr lngere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Trkische Staatsangehrige mit Wohnsitz in Deutschland oder sterreichsind von der Visumgebhr fr ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
Besuchervisum:90 (fr Deutsche, sterreicherund Brger anderer Nationalitten mit gltiger Aufenthaltsgenehmigung fr Deutschland oder sterreich).
Studenten- oder Arbeitsvisum: 145 (fr Deutsche und Brger anderer Nationalitten mit gltiger Aufenthaltsgenehmigung fr Deutschland).
Schweiz
Schweizer Staatsbrger brauchen fr einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Fr lngere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Trkische Staatsangehrige mit Wohnsitz in der Schweiz sind von der Visumgebhr fr ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
Besuchervisum:98 CHF (fr Schweizer und Brger anderer Nationalitten mit gltiger Aufenthaltsgenehmigung fr die Schweiz).
Studenten- oder Arbeitsvisum: 161 CHF (fr Schweizer und Brger anderer Nationalitten mit gltiger Aufenthaltsgenehmigung fr die Schweiz).
Gltigkeitsdauer
Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate innerhalb einer 18-monatigen Frist. Transitvisum: 24 Std.
Antragstellung
Besucher-, Studenten- und Arbeitsvisum: Persnlich oder postalisch bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Genf (s. Kontaktadressen). Transitvisum: High Commission in London (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b)2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig ist.
(d) Gebhr (in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis des bezahlten Rck-/Weiterflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel von 1.000 NZ$ oder 500 pro Person pro Monat bzw. 400 NZ$oder 200 pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch (in Form von Reiseschecks, Kreditbrief oder Kontoauszug).
(g) Ausreichend frankierter Einschreiben-Rickumschlag (DIN A5). sterreicher mssen als Postgebhr dem Antrag einen 5 -Schein beilegen.
Zustzlich mssen visumpflichtige Nationalitten, die eine Aufenthaltsgenehmigung fr Deutschland, sterreich oder die Schweiz haben (diese muss wie der Reisepass noch mindestens drei Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig sein), eine schriftliche Besttigung des Arbeitgebers oder der Universitt einreichen, dass der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz zurckkehren wird.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen) oder vom neuseelndischen Immigration Service (Internet:
www.immigration.govt.nz).
Bearbeitungszeit
In Berlin dauert die Bearbeitung ca. 4 Wochen, in Genf ca. 2 Wochen (fr generell visumpflichtige Reisende wesentlich lnger).
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher mssen ber ausreichende Geldmittel fr die Aufenthaltsdauer (1.000 NZ$/500 pro Person pro Monat; 400NZ$/200 pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie ber gltige Weiter- bzw. Rckreisedokumente verfgen.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rck-/Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel.
Einreise mit Haustieren
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen fr Haustiere, die bei Ankunft einer einmonatigen Quarantnepflicht unterliegen, wenn sie nicht aus einem tollwutfreien Land stammen. Vor der Abreise muss eine Genehmigung in Neuseeland beantragt werden. Genaue Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erteilen das Land- und Forstwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture and Forestry, Internet:
www.maf.govt.nz) und MAF Biosecurity New Zealand (Internet:
www.biosecurity.govt.nz).
Kampfhunde drfen nicht nach Neuseeland verbracht werden.
XML Fehler: Undeclared entity warning898