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Länderinformationen Slowakische Republik

Slowakische Republik Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Lnder Pass: 1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Die Slowakische Republik ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen fr Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht nochmindestens 3 Monate ber die Gltigkeitsdauer des Visums hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des gesamten Aufenthalts gltig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass, eigener Reisepass oder Personalausweis. sterreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils.



Schweizer: Identittskarte oder eigener Reisepass.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben): (a) EU-Lnder und Schweiz; (b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land innerhalb von 48 Stunden in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, alle Dokumente fr die Weiterreise vorweisen knnen und den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum. Staatsangehrige einiger Lnder bentigen jedoch ein Transitvisum. Weitere Ausknfte erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Visaarten

Transitvisum, Einreisevisum.

Visagebhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Transitvisum: 5 Tage. Einreisevisum: i. Allg. 6 Monate ab Ausstellung fr einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum: (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Aufenthaltsgenehmigung

EU-Brger, die sich lnger als 3 Monate im Land aufhalten wollen, mssen sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist ihr Aufenthaltsrecht bei der zustndigen Verwaltungsbehrde bescheinigen lassen.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Personalausweis

U. a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen: EU-Lnder und Schweiz ( [1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark und Irland (Rep.)).

Ausreichende Geldmittel

Besucher der Slowakischen Republik (auer Staatsbrger der EU- und EFTA-Lnder) sind verpflichtet, gengend finanzielle Mittel in Hhe von umgerechnet 70 pro Erwachsenen und Tag mitzufhren. Als Nachweis der finanziellen Mittel knnen z.B. Bargeld, Auszug aus dem Konto, das in der SR gefhrt wird, Voucher, ein Beleg ber Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der SR, Einladung usw. dienen. Kreditkarten werden nicht als Nachweis der finanziellen Mittel akzeptiert.

Krankenversicherungspflicht

Auslnder sind verpflichtet, bei der Grenzkontrolle auf Aufforderung die abgeschlossene Krankenversicherung fr die Slowakische Republik nachzuweisen. Es besteht keine Mglichkeit, die Krankenversicherung an der Grenze abzuschlieen.

Meldepflicht

Visumpflichtige Besucher der Slowakischen Republik sind verpflichtet, sich binnen 3 Werktagen nach der Einreise in die Slowakische Republik bei der rtlich zustndigen Auslnderpolizeistelle anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel wird dies i. d. R. dort veranlasst.



Auslnder, die kein Visum bentigen, mssen sich nur dann polizeilich melden, wenn sie die visumfreie Aufenthaltsdauer berschreiten wollen.

Dokumente bei der Einreise

(a) Auslandreisekrankenversicherung (EU-Brger: Europische Krankenversicherungskarte. Reiserckholversicherung empfohlen).

(b) Ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. Staatsbrger EU-Lnder undder Schweiz).

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Ttowierung gekennzeichnet sein (nur bis 2. Juli 2011 mglich) oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere begrenzt.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zustzlichen Vorschriften:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.

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