Reisepass/Visum
bersicht
Trkei
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja |
Andere EU-Lnder
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Schweiz
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
sterreich
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Deutschland
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mind. 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er whrend des Aufenthalts gltig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
sterreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identittskarte oder eigener Reisepass.
Trken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Fr Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Achtung: Fr Minderjhrige, die neben der deutschen auch die rumnische Staatsangehrigkeit haben, gelten folgende Bestimmungen: Reist ein Minderjhriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist fr die Begleitperson eine notarielle Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Minderjhriger in Begleitung nur eines der sorgeberechtigten Elternteile reist (notarielle Vollmacht des anderen Elternteils). Einzelheiten von den zustndigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Lnder und Schweiz.
Trkische Staatsbrger bentigen ein Visum.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen und den Flughafen nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum. Dies gilt nicht fr Staatsangehrige einiger Lnder, die in jedem Fall ein Visum bentigen.
Kein Transitvisum bentigen trkische Staatsbrger, wenn sie Rumnien innerhalb von 5 Tagen verlassen, um in ein Drittland zu gelangen und ber gltige Reisepsse sowie gltige unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz oder ber ein gltiges Schengen-Visum verfgen. Ausreichende Geldmittel sind vorzuweisen. Der Reiseverlauf muss nachvollziehbar und der Transit durch Rumnien notwendig sein. Weitere Ausknfte von den zustndigen konsularischen Vertretungen s. Kontaktadressen).
Visaarten
Kurzzeitvisum (z.B. Privatbesuche, touristische Aufenthalte, Geschftsreisen), Langzeitvisum (z.B. Arbeit, Studium), Flughafentransit- und Transitvisum (einfach und doppelt), Gruppenvisum
Visagebhren
Kurzzeitvisum: 60 .
Langzeitvisum: 120 .
Gruppenvisum: 60 + 1 pro Person.
Transitvisum: 60 .
Gltigkeitsdauer
Kurzzeitvisum: Bis 90 Tage, ohne Verlngerungsmglichkeit.
Langzeitvisum: 90 Tage, mit Verlngerungsmglichkeit in Rumnien.
Transitvisum: 5 Tage.
Antragstellung
Persnlich beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular (erhltlich unter
www.mae.rooder bei der Botschaft)
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist..
(d) Gebhr (bei Antragstellung in bar).
(e) Ggf. Buchungsbesttigung (Pauschalreise) oder notariell beglaubigte Einladung seitens einer physischen oder juristischen Person mit Wohnsitz in Rumnien;
(f) Nachweis einer Hin- und Rckfahrkarte;
(g) Nachweis ber ausreichende finanzielle Mittel (Gegenwert von 100 pro Tag);
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung fr Deutschland, sterreich oder die Schweiz;
(i) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung;
(j) Buchungsbesttigung fr eine Unterkunft.
(k) Frankierter Einschreiben-Rckumschlag.
Geschftsreisen zustzlich:
(l) Schreiben der eigenen Firma und des rumnischen Geschftspartners (z. T. sind zustzliche Unterlagen erforderlich).
Aufenthaltsgenehmigung
Einzelheiten von der zustndigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
Kurzzeitaufenthalt: I.d.R. 2-7 Tage; Langzeitaufenthalt: bis zu 30 Tagen. Staatsangehrige von Lndern, die eine Einladung bentigen, mssen mit einer noch lngeren Bearbeitungszeit rechnen.
Personalausweis
U.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen:
EU-Lnder und Schweiz.
Anmerkung: Fr lngere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nhere Angaben von den zustndigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Ausreichende Geldmittel
Visumpflichtige Reisenden mssen ber ausreichende Geldmittel verfgen. Ausgenommen sind u.a. EU-Brger und Staatsangehrige der Schweiz.
Dokumente bei der Einreise
Rck- oder Weiterreisepapiere, Unterkunftsnachweis, ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. EU-Brger und Schweizer), Nachweis einer in Rumnien gltigen Krankenversicherung (EU-Brger: Europische Krankenversicherungskarte; Reiserckholversicherung empfohlen
Verlngerung des Aufenthalts
EU-Brger, die sich lnger als 3 Monate in Rumnien aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zustndigen Verwaltungsbehrde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.
Einreise mit Haustieren
Vgel: Exotische Vgel bentigen ein tierrztliches Gesundheitszeugnis, in dem besttigt wird, dass ihr Herkunftssort frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Nachweis einer Impfung gegen Newcastle-Krankheit ist erforderlich, bei Tauben zustzlich gegen Paramixovirosis. Tauben drfen nicht an Paramixovirosis erkrankt sein.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:
Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.
Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden
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