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Portugal Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Lnder Pass: 1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Portugal ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.



Fr Madeira und die Azoren gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie fr Portugal.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein. Je nach Nationalitt darf er abgelaufen sein (Deutschland max. 1 Jahr, sterreich und Schweiz max. 5 Jahre. Fluggesellschaften fordern jedoch hufig einen gltigen Reisepass.). Personalausweis/Identittskarte

U.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen auch mit gltigem Personalausweis/Identittskarte einreisen:

EU-Lnder und Schweiz (Ausnahmen: [1] Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark und Irland (Rep.)).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. sterreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, wenn der Elternteil das Kind begleitet oder Personalausweis oder eigener Reisepass.



Schweizer:
Identittskarte oder eigener Reisepass.



Trken: Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Achtung: Minderjhrige Auslnder unter 18 Jahren, die ihren stndigen Wohnsitz in Portugal haben, mssen bei der Ausreise aus Portugal eine Reiseerlaubnis der/des Erziehungsberechtigten mit sich fhren.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzufhrenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder fr Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Lnder und Schweiz;

(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nchsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und ber gltige Weiterreisepapiere verfgen, bentigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den portugiesischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur noch in Individualfllen ausgestellt.

Visaarten

Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum.

Visagebhren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Gltigkeitsdauer

Kurzzeit-Einreisevisum: Bis zu 90 Tage Aufenthalt. Transitvisa sind maximal 5 Tage gltig.

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von der zustndigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel

Auslnder mssen ber eine Geldsumme von 75 und darber hinaus ber 40 pro Tag verfgen, wenn sie kein gltiges Rck- oder Weiterreiseticket vorweisen und keine bezahlte Unterkunft belegen knnen. Davon ausgenommen sind Staatsbrger der EU-/EFTA-Lnder und der Schweiz. Nhere Informationen bei den konsularischen Vertretungen (S. Kontaktadressen).

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die fr die Einreise erforderlich sind, knnen dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Verlngerung des Aufenthalts

EU-Brger, die sich lnger als die visumfreien 3 Monate in Portugal aufhalten wollen, mssen sich bei der zustndigen Verwaltungsbehrde ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Ttowierung gekennzeichnet sein (nur bis 2. Juli 2011 mglich) oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt. Fr Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zustzliche Vorschrift:

Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden.



Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann der Heimtierausweis, der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.

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