Reisepass/Visum
bersicht
Trkei
| Pass: Ja
Visa: 1
Rückreiseticket: Ja |
Andere EU-Lnder
| Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Schweiz
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
sterreich
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Deutschland
| Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein |
Hinweis
Malta ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen fr Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass whrend des Aufenthalts gltig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
sterreicher: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum 12. vollendeten Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identittskarte oder Reisepass.
Trken: Reisepass.
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjhrige sollten eine schriftliche Einverstndniserklrung der Eltern/Sorgeberechtigten mitfhren.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Lnder fr Aufenthalte von maximal 90 Tagen:
(a) EU-Lnder und Schweiz.
(b) [2] Trkei mit gltiger Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen, bentigen kein Transitvisum.
Schengen-Visum
Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Visaarten
Einreisevisum (Kurzzeit-, Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.
Visagebhren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Gltigkeitsdauer
Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tage.
Transitvisum: 5 Tage (Einreisetag zhlt mit).
Antragstellung
Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen.
(e) Visumgebhr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgeflltes Antragsformular.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Personalausweis
U. a. Staatsangehrige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Lnder knnen mit gltigem Personalausweises/Identittskarte fr bis zu 90 Tage einreisen:
EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Dnemark, Grobritannienund Irland (Rep.)).
Ausreichende Geldmittel
Auslnder mssen ber ausreichende Geldmittel verfgen. Ausgenommen sind u. a. EU-Brger und Schweizer.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die fr die Einreise erforderlich sind, knnen dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Dokumente bei der Einreise
Rck-/Weiterreisetickets und -papiere sowie ausreichende Geldmittel (nicht notwendig u. a. fr EU-Brger und Schweizer.
Verlngerung des Aufenthalts
EU-Brger, die sich lnger als 90 Tage in Malta aufhalten wollen, mssen sich ihr Aufenthaltsrecht von der zustndigen Verwaltungsbehrde besttigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.
Einreise mit Haustieren
Fr
Vgel aus allen Lndern werden ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services bentigt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bentigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und mssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschrnkt.
Fr
Hunde, Katzen und Frettchen sowie fr Vgel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden
zustzlichen Vorschriften:
Fr jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis bentigt. Fr den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikrpern durchgefhrt werden. Auerdem wird eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Veterinary Services bentigt. Die Tiere mssen bei der Einreise in Quarantne.
Folgende Zusatzanforderungen gelten fr Malta:
Es muss im Ausweis besttigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikrper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikrpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabstnden regelmig wieder geimpft wurde. Auerdem muss der Heimtierausweis ber eine Besttigung verfgen, dass das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und gegen Bandwurm behandelt wurde. Auerdem wird eine offizielle Erklrung bentigt, dass das Tier nicht auerhalb von Lndern war, die frei von Tollwut sind.
Fr
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gltige Tollwutimpfung besttigt, fr die Einfuhr benutzt werden.
Malta ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen fr Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Lndern drfen nun nach Malta einreisen, ohne vorher in Quarantne gegeben worden zu sein, wenn sie bestimmte Bedingungen erfllen.
Weitere Informationen ber die Lnder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilt Malta Veterinary Services, The Abattoir, Albert Town, Marsa - MRS 1123. Tel: (+356) 25 90 51 00. Internet:
http://vafd.gov.mt/).
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