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Reise- und Sicherheitsinformationen


Eritrea

Sicherheitshinweis vom Auswrtigen Amt:

Stand: 05.10.2011

Unverndert gltig seit: 27.09.2011

Landesspezifische Sicherheitshinweise Von nicht erforderlichen Reisen nach Eritrea wird abgeraten. Wer sich trotzdem entschliet, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun. Das Auswrtige Amt warnt vor: Einreisen auf dem Landweg,Reisen in das Grenzgebiet zu thiopien und Dschibuti,dem Anlaufen eritreischer Hfen durch Individualreisende,dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels. Allgemeine Reiseinformationen Die eritreischen Behrden unterrichten die auslndischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht ber Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehrigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Auslndern, sodass eine konsularische Betreuung unmglich gemacht wird. Eritrea hat gegen alle Auslnder seit dem 1. Juni 2006, in jngster Zeit weiter verschrfte, Beschrnkungen der Bewegungsfreiheit verfgt. Sie bentigen fr Reisen auerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die fr Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, fr Geschftsreisende beim zustndigen Ministerium und fr ansssige auslndische Arbeitnehmer ber ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zustndigen Behrde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt. Das Auswrtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis bentigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und seit Januar 2011 in keinem Fall mehr erteilt worden ist. Daher kann die Botschaft Reisenden, die auerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten. Angesichts des ungelsten Grenzstreits zwischen thiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu thiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt. Fr Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes: Sofern fr ein Reiseziel auerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu thiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundstzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein blichen Vorsichtsmaahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten whrend der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straen unterbleiben. Abseits von Straen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu thiopien und Dschibuti die Gefahr von Minen. Es besteht Fotografierverbot fr alle ffentlichen Bauten (Gebude, Brcken, Straenkreuzungen, Flughfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militrischen Anlagen, Gebude und Personen. Schon geringfgige Verste knnen zu groen Schwierigkeiten mit der Polizei fhren. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsuerungen knnen zur Verhaftung fhren. Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehrigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behrden bei Reisen nach Eritrea ausschlielich als eritreische Staatsangehrige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist fr diese Personen grundstzlich nicht mglich. Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft ber Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen. Ausreisesteuer Auslndische Staatsangehrige mssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten. Einreisebestimmungen fr deutsche Staatsangehrige Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise fr deutsche Staatsangehrige mglich: Reisedokumente ErwachseneEinreise mglich / Bedingungen:Reisepassja, gltig ber den Aufenthalt hinaus ab Einreisevorlufiger ReisepassneinPersonalausweisneinvorlufiger Personalausweisneinweitere AnmerkungenReisepsse von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, mssen noch mindestens 1 Jahr gltig sein.Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassja, gltig ber den Aufenthalt hinaus ab EinreiseReisepassja, gltig ber den Aufenthalt hinaus ab EinreisePersonalausweisneinvorlufiger Personalausweisneinbereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereintrge in Reisepsse der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr mglich)nein, eigenes Reisedokument erforderlichnoch gltiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht lter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).weitere Anmerkungen Visum Deutsche Staatsangehrige bentigen fr die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht fr Geschfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gltiges Visum ist strafbar und fhrt zur Festnahme. Die Aufenthaltsdauer fr vorbergehende Aufenthalte betrgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunchst fr einen Monat erteilt. Sie knnen im Land noch zweimal gegen Gebhr von derzeit US$ 60,-fr jeweils einen Monat verlngert werden (Ermessensentscheidung). Fr Touristenvisa und fr Geschftsvisa kann die zustndige Behrde im Einzelfall eine berschreitung der eigentlich zulssigen Hchstgltigkeitsdauer zulassen. Deutsche Staatsangehrige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, bentigen lediglich fr die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen Wiedereinreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten fr mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschlieend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden. Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zustndiger staatlicher Stellen bzw. Behrden bentigt. Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehrige: Reisende im Flughafentransit mit gltigen Flugscheinen und ReisedokumentenInhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-VisumBeschftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen.Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Hfen Massawa oder Assab ankommen sind fr die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen 'shore pass' mit sich fhren. Vor dem Anlaufen eritreischer Hfen durch Individualreisende wird ausdrcklich gewarnt.Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisenMinderjhrige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehriger ist Reist ein deutscher Staatsangehriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden. Sollte ein deutscher Staatsangehriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitten in Erfahrung zu bringen. Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, mssen sie ber eine Bescheinigung 'unaccompanied minor form' verfgen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden. Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen fr deutsch-eritreische Staatsangehrige Auerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehrigkeit bentigen fr die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behrden ausschlielich als eritreische Staatsangehrige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundstzlich alle Mnner im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten. ber diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort knnen Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.  Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

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