Reisepass/Visum
bersicht
| Trkei
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja |
| Andere EU-Lnder
| Pass: Ja
Visa: 1
Rückreiseticket: Ja |
| Deutschland
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
| Schweiz
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
| sterreich
| Pass: Ja
Visa: Nein
Rückreiseticket: Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gltig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
sterreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Trken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen fr einen Aufenthalt von max. 90 Tagen sind u.a. die Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder:
EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht fr Staatsbrger der Tschechischen Republik).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nchsten Anschluss weiterfliegen und den Flughafen nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einreisevisum (einfach und mehrfach).
Visagebhren
90 .
Gltigkeitsdauer
Maximal 90 Tage.
Antragstellung
Persnlich oder postalisch bei der Botschaft in Brssel (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Gebhr, bei Antragstellung in bar zu entrichten.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gltig ist.
(e) Kopie des Personalausweises.
(f) Bescheinigung des Reisebros/der Fluggesellschaft ber bezahltes Rckflugticket/bezahlten Hotelaufenthalt.
(g) Kopie des Rckflugtickets.
(h) bei Geschftsreisen Einladungsschreiben der botswanischen Firma.
Soll der visierte Reisepass postalisch zugestellt werden, ist dies nur durch einen vorab bezahlten Kurierdienst mglich.
Aufenthaltsgenehmigung
Wer sich lnger als 90 Tageim Land aufhaltenmchte (sowohl bei visumpflichtigem als als bei visumfreiem Aufenthalt), muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nhere Auskunft von der zustndigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone.
Bearbeitungszeit
Ca.2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Auslnder mssen ber ausreichende Geldmittel verfgen.
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