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Länderinformationen Island

Island Reisepass & Visum


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Reisepass/Visum

bersicht

Trkei Pass: Ja
Visa: 2
Rückreiseticket: Ja
Andere EU-Lnder Pass: Nein/1
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Schweiz Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
sterreich Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Deutschland Pass: Nein
Visa: Nein
Rückreiseticket: Nein
Hinweis

Island ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. sterreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass.



Schweizer: Identittskarte oder Reisepass.



Trken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjhrige sollten eine Einverstndniserklrung der Sorgeberechtigten mit sich fhren.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Lnder fr einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Lnder und Schweiz.

(b) [2] Trkische Staatsangehrige, die eine gltige Aufenthaltsgenehmigung fr ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nchsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen, bentigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Staatsangehrige von visumpflichtigen Lndern mssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum fr das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zustndigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den islndischen Vertretungen in Deutschland und sterreich Visa nur mehr in Individualfllen ausgestellt.

Visaarten

Einreise-, Transitvisum.

Visagebhren

Je nach Nationalitt unterschiedlich.

Antragstellung

Persnlich bei der zustndigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

Je nach Nationalitt, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nhere Angaben erteilen die zustndigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate ber die Visumgltigkeit hinaus gltig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, rztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Auslnder ber ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten fr Aufenthalt und Rckreise sowie fr eventuelle Kosten fr seine rztliche Versorgung verfgt, ggf. in Form einer Kostenbernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Auslnder auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten fr die Rckfhrung aus rztlichen Grnden, die dringende rztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gltigen Reiseunfallversicherung ist. Grundstzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschlieen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung fr den Antragsteller abschliet, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss fr das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und fr die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 aufweisen. (e) Visumgebhr. (f) 1 biometrisches Passbild. (g) 1 ausgeflltes Antragsformular.

Aufenthaltsgenehmigung

Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss man sich beim zentralen Melderegister anmelden und eine Personenkennziffer beantragen. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) und an das islndische Zentralregisteramt (Internet: www.thjodskra.is).

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.

Lngerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Personalausweis

U. a. Staatsbrger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Lnder knnen als Touristen mit Personalausweis/Identittskarte einreisen, der/die ebenfalls noch mindestens 3 Monate ber den Aufenthalt hinaus gltig sein muss: EU-Lnder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass bentigen Staatsangehrige von Grobritannien und Irland (Rep.)).

Einreise mit Haustieren

Fr Hunde, Katzen, Frettchen, Vgel und Kleintiere aus allen Lndern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:

Fr jedes Tier wird eine Einfuhrgenehmigung bentigt, die beim Landwirtschaftsministerium (Arnarhvolur, Reykjavik, Tel: 545 83 00. Internet: www.landbunadarraduneyti.is) beantragt werden kann. Es besteht eine Quarantnepflicht von bis zu 4 Monaten. Einfuhrgenehmigungen fr kurze Aufenthalte werden deshalb nicht erteilt. Weitere Ausknfte erteilt das Landwirtschaftsministerium und das Veterinramt (Internet: www.mast.isunter "Certificates"). Fr Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Lndern und der Schweiz im Alter von ber 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) bentigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gltige Tollwutimpfung, ggf. eine gltige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.

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