Reisepass/Visum
bersicht
Deutschland
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja |
Andere EU-Lnder
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja |
sterreich
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja |
Schweiz
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja |
Trkei
| Pass: Ja
Visa: Ja
Rückreiseticket: Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gltig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
sterreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Trken: Eigener Reisepass
Anmerkung: Fr die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie fr ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise:
U.a. Staatsangehrige der folgenden, n der obigen Tabelle aufgefhrten Lnder erhalten bei der Einreise ein Touristen-/Besuchsvisum, das zu einem touristischen oder geschftlichen Aufenthalt von bis zu 45 Tagen berechtigt:
EU-Lnder, Schweiz und Trkei.
Transit
Transitreisende, die mit dem nchsten Anschluss weiterfliegen, ber gltige Dokumente fr die Weiterreise verfgen und den Transitraum nicht verlassen, bentigen kein Transitvisum.
Visaarten
Transit-, Touristen- und Besuchsvisum.
Visagebhren
Touristen- und Besuchsvisa:
60 (bis 45 Tage), 250 (bis 1 Jahr), 500 (bis 10 Jahre)
Die Visumgebhren in Euro sind vom Wechselkurs abhngig.
Transit: Kostenlos am Flughafen fr Transitaufenthalte ber 24 Stunden.
Antragstellung
Visa werden von den diplomatischen Vertretungen der Komoren wie z.B. in Paris, Antananarivo oder Kairo ausgestellt. Weitere Informationen von der Botschaft in Paris (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Unterlagen fr ein Visum bei der Einreise
(a) Antragsformular (am Flughafen erhltlich).
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gltig ist.
(c) Ggf. 2 Passfotos.
(d) Gebhr (in bar), zahlbar in Komoren-Francs oder Euro.
(e) Rck- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel fr den Aufenthalt.
(g) Ggf. Nachweis einer Hotelbuchung.
Ausreichende Geldmittel
Auslnder mssen whrend des Aufenthalts ber ausreichende Geldmittel verfgen.
Verlngerung des Aufenthalts
Eine Visumsverlngerung ist mglich. Wenn die Ausreise allerdings erst nach Ablauf des Visums erfolgt, wird eine Strafgebhr je nach Anzahl der berschrittenen Tage erhoben.
Ausreiseerlaubnis
Alle Reisenden bentigen eine Ausreiseerlaubnis (exit permit). Auskunft erteilt die zustndige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
XML Fehler: Undeclared entity warning432