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| TUI Stellungnahme zum Spruch des Oberlandesgerichts Celle im Djerba-Prozess. Das Oberlandesgericht Celle hat heute im Berufungsverfahren um den Terroranschlag von Djerba einen Beweisbeschluss erlassen. Dazu sagte TUI Bereichvorstand Dr. Volker Böttcher: "Es ist das gute Recht des Oberlandesgerichts, die Beweisaufnahme anzuordnen. Wir sind weiterhin der Meinung, dass dieser Schritt nicht erforderlich ist und werden das in kommenden Verhandlungsterminen deutlich machen". |
Verhandelt wird die Klage eines Terroropfers gegen den zum TUI Konzern gehörenden Reiseveranstalter 1-2-FLY. Das Landgericht Hannover hatte die Klage im Oktober 2004 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflichten nicht schuldhaft verletzt habe. Die jetzt angeordnete Beweisaufnahme ändert an der Rechtsposition des Reiseveranstalters nichts.
Unabhängig vom Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hatte die TUI bereits im vergangenen Jahr eine Ausbildungsversicherung für alle vom Terroranschlag betroffenen Kinder, darunter auch Adrian Esper, abgeschlossen. "Über das menschliche Leid der Kinder und Familien sind wir uns voll und ganz im Klaren. Das haben wir auch niemals in Frage gestellt", sagte Böttcher. Der Abschluss dieser Versicherung wird von der TUI eigenen Stiftung vorgenommen. Den Betroffenen wird eine insgesamt sechsstellige Versicherungsumme zugute kommen.
Quelle: TUI
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