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| Der „Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe“ hat einen interessanten Presse-Text veröffentlicht, den wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen, denn er warnt vor illegaler Einfuhr von artgeschützten Tieren und tierischen Urlaubs-Souvenirs. |
„Saubere Strände, bunte Unterwasserwelten und grüne Wälder mit interessanten Pflanzen und Tieren sind für die meisten Touristen wichtige Voraussetzungen für gelungene Ferien. .. Darüber hinaus möchten viele Touristen ein tierisches Urlaubs-Souvenir mit nach Hause bringen. Ob Schmuckkorallen, Muschelschalen oder Essstäbchen aus Elfenbein – der ZZF rät von solchen Andenken ab: "Wir appellieren an alle Urlauber, die Bestimmungen des Tier- und Artenschutzes einzuhalten und am besten auf tierische Souvenirs generell zu verzichten!"
Rund 5000 Tier- und 25.000 Pflanzenarten seien in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Sie stünden deshalb unter dem Schutz der EG-Artenschutzverordnung. Gefährdete Tiere sind beispielsweise Papageien, viele Reptilien- und Katzenarten, Käfer und Schmetterlinge. Der Schutz dieser Tiere bezieht sich auf tote, lebendige und weiterverarbeitete Exemplare wie exotische Felle oder Schildkrötenöl.
Für bedrohte Tier- und Pflanzenarten benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes. Außerdem ist meist eine deutsche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an der deutschen Grenze eine Beschlagnahme und die Zahlung eines Bußgeldes. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmeregelungen, über die Urlauber sich rechtzeitig vor der Reise erkundigen sollten. Denn gerade während der Ferienzeit verstärken die Zollstellen beispielsweise an Flughäfen ihre Kontrolle. Der ZZF empfiehlt, sich über die in der jeweiligen Urlaubsregion bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu informieren.“
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